Februar 1998 |
980201 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der politische Streit um die Energierechtsreform und die Novellierung des Atomgesetzes dauert an. Nachdem die Gesetze vom Bundestag beschlossen worden waren (971101), hatte der Bundesrat in beiden Fällen den Vermittlungsausschuß angerufen (971201). Eine Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zur Neuregelung des Atomrechts fand am 5.2. erwartungsgemäß nicht die Billigung des Bundestags, worauf der Bundesrat am folgenden Tag das Gesetz ablehnte. Vermutlich wird die Energierechtsreform Anfang März dasselbe Schicksal erleiden. Nach Auffassung der Bundesregierung sind beide Gesetze nicht von der Billigung durch die Länderkammer abhängig. Sie könnten somit in Kraft treten, sobald sie vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden sind. Der Bundesrat hält dagegen beide Gesetze für zustimmungspflichtig. SPD-Politiker wollen in beiden Fällen das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens entscheiden lassen (SZ, 7.2.; Tagesspiegel, 9.2.).