Juni 1998

980603

ENERGIE-CHRONIK


Landesverfassungsgericht weist PDS-Klage ab: Horno darf abgebaggert werden

Das 380-Seelen-Dorf Horno darf dem Braunkohlentagebau geopfert werden, entschieden am 18.6. die Verfassungsrichter des Landes Brandenburg. Sie wiesen damit eine Normenkontrollklage der PDS gegen das Braunkohlegesetz zurück, das der Landtag vor einem Jahr mit fraktionsübergreifender Mehrheit beschlossen hatte (siehe 970608). Die PDS-Fraktion des brandenburgischen Landtags hatte ihre Klage damit begründet, daß die vorgesehene Umsiedlung der Dorfbewohner den Artikel 25 der Landesverfassung verletze, der den im Raum Horno ansässigen Sorben den Schutz ihres angestammten Siedlungsgebiets zusichert. Das Landesverfassungsgericht stellte demgegenüber klar, daß damit kein absoluter Bestandsschutz für jedes sorbische Dorf gemeint sein könne (FR, 19.6.; FAZ, 20.6.).