Juli 1999

990739

ENERGIE-CHRONIK


Neue Stromeinspeisungs-Vergütung beträgt maximal 16,10 Pf/kWh

Das Statistische Bundesamt gab am 20.7. die neuen Vergütungen nach dem Stromeinspeisungsgesetz für das Jahr 2000 bekannt. Die Vergütung richtet sich jeweils nach dem Durchschnittserlös, den die Stromversorger im vorvergangenen Jahr aus der Stromabgabe an Letztverbraucher erzielt haben. Nach den Berechnungen des Amtes betrug dieser Durchschnittserlös 1998 durchschnittlich 17,89 Pf/kWh (ohne Mehrwertsteuer). Somit beträgt die Vergütung gemäß Stromeinspeisungsgesetz für Strom aus Wind und Photovoltaik (90 % Vergütung) 16,10 Pf/kWh, für Strom aus Wasserkraft, Deponiegas, Klärgas und Biomasse (80 % Vergütung) 14,31 Pf/kWh und für Strom aus sonstigen erneuerbaren Energien (65 % Vergütung) 11,63 Pf/kWh.

Die Höhe der Einspeisungsvergütungen hat sich damit weiter leicht verringert (siehe 980928). Der Durchschnittserlös der Stromversorger, der für 1993 noch mit 19,21 Pf/kWh ermittelt wurde, ist bis 1998 sukzessive um 1,32 Pf/kWh gesunken. Mit wesentlich stärkeren Rückgängen beim statistisch ermittelten Durchschnittserlös und damit auch bei der Höhe der Stromeinspeisungsvergütungen ist infolge der 1998 in Kraft getretenen Liberalisierung zu rechnen.