August 1999 |
990809 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Projektgruppe "Lastprofile" der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) arbeitet weiterhin an Lastprofilen, welche bei der Durchleitung von Strom die bisher notwendige Leistungsmessung beim Kunden ersetzen können und dadurch auch Kleinverbrauchern den Wechsel des Stromanbieters ermöglichen, ohne daß ein teurer Leistungszähler installiert werden muß. Neben dem sogenannten synthetischen Modell (981106 u. 990413) steht neuerdings ein "analytisches Modell" zur Diskussion, das der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vorschlug, nachdem kommunale Versorger teilweise heftige Kritik an der geplanten Regelung geübt hatten (990611). Auf ihrer Sitzung am 28.7. sprach sich die Projektgruppe dafür aus, beide Methoden zusammenzuführen.
Beim synthetischen Verfahren ermittelt der Stromanbieter den Summenlastgang der von ihm per Durchleitung belieferten Kunden durch Addition der synthetischen Lastprofile und speist die voraussichtlich benötigte Leistung ins Netz ein. Die Differenzen zwischen eingespeister Leistung und Summenlastgang werden mit dem Netzbetreiber nachträglich abgerechnet.
Beim analytischen Verfahren ist es der Netzbetreiber, der den Summenlastgang ermittelt. Und zwar ermittelt er zunächst den Summenlastgang sämtlicher Kleinverbraucher, indem er den Leistungsbedarf der Großkunden vom gesamten Lastverlauf abzieht. Anschließend weist er den einzelnen Stromanbietern jenes Lastprofil zu, das sie am jeweiligen Tag hätten zur Verfügung stellen müssen, und stellt ihnen die Abweichungen in Rechnung.
Die bisherigen Zeitvorstellungen für die Entwicklung von Lastprofilen seien wohl doch etwas zu optimistisch gewesen, meinte VDEW-Hauptgeschäftsführer Eberhard Meller gegenüber der Zeitung für kommunale Wirtschaft (7.8.). Nach seinem persönlichen Eindruck werde es "irgendwann im nächsten Jahr so weit sein", daß mit den Lastprofilen gearbeitet werden kann. Davon zu unterscheiden sei die neue Verbändevereinbarung zur Durchleitung, die das bisherige Verfahren stark vereinfachen soll. Diese müsse bis Ende September in ihren Grundzügen stehen. Entgegen einem teilweise verbreiteten Mißverständnis eröffne aber sie allein noch nicht die Möglichkeit des einfachen Lieferantenwechsels ohne Leistungsmessung.