August 1999 |
990820 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskabinett beschloß am 25.8. das "Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform". Demnach wird ab 1. Januar 2000 die Mineralöl- und Stromsteuer, wie sie mit dem im Februar verabschiedeten Ökosteuergesetz eingeführt wurde (990201), weiter steigen. Und zwar erhöht sich die Steuer auf Kraftstoffe bis 2003 jedes Jahr um weitere sechs Pfennig, so daß sich binnen vier Jahren eine Erhöhung um 24 Pfennig ergibt. Die Stromsteuer, die derzeit 2 Pfennig pro Kilowattstunde beträgt, steigt ab 1. Januar jährlich um 0,5 Pfennig, so daß sie sich bis 2003 auf vier Pfennig pro Kilowattstunde verdoppelt haben wird. Die ermäßigten Steuersätze erhöhen sich proportional (FAZ, 23.8.; DPA, 25.8.).
Der Entwurf wurde von den Verbänden der Elektrizitäts- und Elektrowirtschaft scharf kritisiert, da er den Strom gegenüber Erdgas (0,32 Pf/kWh) und Heizöl (0,4 Pf/kWh) zehn- bis zwölfmal stärker belaste. Das Gesetz behindere damit in starkem Maße strombetriebene Ökotechniken wie Wärmepumpen oder Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung (Handelsblatt, 23.8.).
Gemäß den energiepolitischen
Vereinbarungen im Koalitionsvertrag (10/98/Doku) wollte die
neue Bundesregierung mit der Übernahme der EU-Präsidentschaft
am 1. Januar 1999 "entschieden darauf hinwirken, daß
die europäische Harmonisierung der Energiebesteuerung beginnt".
Über die zweite Stufe der "ökologischen Steuer-
und Abgabereform" sollte erst Mitte 1999 entschieden werden,
um die dann erzielten Fortschritte bei der europäischen Harmonisierung
berücksichtigen zu können. Solche Fortschritte hat es
indessen unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft nicht
gegeben.