Oktober 1999 |
991023 |
ENERGIE-CHRONIK |
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) plant eine kurzfristige Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes, die schon Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll. Er will damit der zunehmenden Verunsicherung unter Betreibern von Windkraftanlagen begegnen, deren Einspeisungsvergütungen bisher an die Erlöse der Stromversorger vom vorvergangenen Jahr gebunden sind und deshalb die Talfahrt der Strompreise mitmachen (siehe 990739). Die Novellierung soll die Anbindung der Einspeisungsvergütung an die Strompreise beseitigen, die Lasten der Windstromerzeugung gerechter verteilen, die Biomasse stärker fördern und auch die Geothermie einbeziehen. Ferner denkt man im Bundeswirtschaftsministerium darüber nach, künftig auch den Energieversorgern die Inanspruchnahme von Einspeisungsvergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien zu ermöglichen (FAZ, 15. u. 16. 10.; Handelsblatt, 20.10.; SZ, 20.10.).
Noch in diesem Jahr wird der ins Netz der PreussenElektra eingespeiste Windstrom einen Anteil von mehr als fünf Prozent des Stromabsatzes erreichen, womit die Abnahmeverpflichtung gemäß der 1997 modifizierten Härteklausel des Stromeinspeisungsgesetzes (971102) endet. Dies teilte der Vorstand des Unternehmens dem Bundeswirtschaftsministerium mit. Dort ist man allerdings der Meinung, daß die PreussenElektra AG ihren Fünf-Prozent-Anteil unabhängig von den ebenfalls fünf Prozent betragenden Abnahmeverpflichtungen der Töchter Schleswag und EWE berechnen müsse und deshalb ihre Abnahmeverpflichtung als vorgelagertes Unternehmen gemäß Stromeinspeisungsgesetz noch nicht erfüllt habe (FAZ, 15.10; taz, 18.10.).