Mai 2000 |
000510 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Aufsichtsräte der RWE AG und der VEW AG billigten am 4.5. den Verschmelzungsvertrag, der die Fusion beider Konzerne regelt. Ende Juni werden dann die Aktionäre beider Unternehmen über das Vorhaben beschließen. Das Verhältnis der Unternehmenswerte von RWE zu VEW wurde auf 83,6 zu 16,4 festgelegt. Der Zusammenschluss soll mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Juli dieses Jahres erfolgen (FAZ, 5.5.; siehe auch 991001 u. 000208 ).
Das Vorhaben bedarf außerdem noch
der Zustimmung des Bundeskartellamts. Zusätzlich den bereits
angemeldeten Bedenken im Strom- und Versorgungsbereich (000401) sieht das Amt inzwischen auch Wettbewerbsprobleme
im Gasbereich (Handelsblatt, 3.5.).