Dezember 2000 |
001202 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Gasmarkts, den das Bundeskabinett am 20.12. verabschiedete (001203) enthält auch eine "Schutzklausel bei Elektrizitäts- und Gasimporten": Sie berechtigt Strom- und Gasversorger, die Durchleitung von Lieferungen aus einem anderen EU-Land abzulehnen, soweit in diesem Land die Belieferung von Kunden durch Dritte nicht ebenfalls möglich ist. Das Unternehmen, das den Netzzugang beansprucht, muß nachweisen, aus welchem Mitgliedsstaat der EU die Elektrizität oder das Erdgas geliefert werden soll. Das Bundeswirtschaftsministerium wird zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt, welche Einzelheiten des Verfahrens regelt und bestimmte Lieferungen von einer Genehmigung abhängig macht. Ferner darf das Ministerium per Rechtsverordnung festlegen, wieweit die Bestimmungen auch für Strom- und Gasimporte aus Drittländern gelten.
In den Medien wurde die geplante "Schutzklausel"
so interpretiert, dass die Bundesregierung damit künftig
den Import von "schmutzigem Strom" aus unsicheren osteuropäischen
Kernkraftwerken sowie Dumping-Angebote aus Drittländern verhindern
wolle und könne. Vorerst setze das Bundeswirtschaftsministerium
allerdings weiterhin auf eine diesbezügliche freiwillige
Selbstverpflichtung der Wirtschaft (SZ, 21.10; Welt, 21.10.; siehe
auch 001102).