September 2001 |
010903 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Gesetzentwurf zum Ausstieg aus der Kernenergie (010706) wurde am 5. September vom Bundeskabinett verabschiedet. Um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, wird die geplante Novellierung des Atomgesetzes sowohl als Regierungs- wie auch als Fraktionsantrag in den Bundestag eingebracht. Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) rechnet damit, daß das Verfahren im Bundestag bis Anfang kommenden Jahres abgeschlossen werden kann. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats (siehe 000903). Der Entwurf basiert auf den Vereinbarungen mit der Energiewirtschaft vom Juni 2000 (000601), die ein Jahr später verbindlich unterzeichnet wurden (010602).