Januar 2003 |
030108 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt hält die Meß- und Verrechnungspreise der RWE Net AG weiterhin für überhöht. Dadurch würden konkurrierende Stromvertriebsunternehmen bei der Belieferung von Haushalts- und Gewerbekunden im RWE-Gebiet benachteiligt und der ohnehin geschwächte Wettbewerb um Haushaltskunden noch mehr behindert. Das Amt verwies in diesem Zusammenhang auf die jüngsten Insolvenzen der Stromanbieter ares-energie-direkt und Riva (030107). Am 13. Februar will das Bundeskartellamt eine öffentliche mündliche Verhandlung zu der geplanten Untersagung durchführen.
Ein von RWE vorgelegtes Wirtschaftsprüfergutachten habe den Mißbrauchsverdacht nicht entkräften können, teilte das Amt am 27. Januar mit. Die in dem Gutachten attestierten Verluste seien nicht nachvollziehbar, da die zum Vergleich herangezogene E.ON-Tochter TEAG bei Eintarifzählern um 38 Prozent und bei Zweitarifzählern um 48 Prozent günstiger sei. Entgegen den Grundsätzen des Unbundling würden die netzbezogenen Meß- und Verrechnungsleistungen zu über 50 Prozent von der Vertriebsschwester RWE Plus als Dienstleistung erbracht. Es bestünden erhebliche Zweifel, ob RWE Net die jeweiligen Kosten ordnungsgemäß dem Netzbetrieb und dem Stromvertrieb zugeordnet habe.