April 2003

030405

ENERGIE-CHRONIK


Auch Stadtwerke Mainz müssen Netznutzungsentgelte senken

Das Bundeskartellamt hat am 17. April auch den Stadtwerken Mainz aufgegeben, ihre derzeitigen Netznutzungsentgelte um insgesamt knapp zwanzig Prozent zu senken. Es handelt sich um die zweite Mißbrauchsverfügung im Rahmen der zehn förmlichen Mißbrauchsverfahren, die Anfang 2002 eingeleitet wurden (020102). Wie im Fall des Regionalversorgers Teag (030202) wurde die Entscheidung für sofort vollziehbar erklärt.

Die Stadtwerke Mainz waren erstmals im Sommer 2002 ins Visier der Behörde geraten (020805). Am 13. Februar 2003 waren ein förmliches Abmahnschreiben und am 21. März 2003 eine öffentliche Anhörung gefolgt. Die Stadtwerke hatten dabei geltend gemacht, daß eine Absenkung ihrer Netznutzungsentgelte die Versorgungssicherheit beeinträchtigen würde. Das Bundeskartellamt sieht dagegen ein erhebliches Einsparpotential ohne negative Folgen für den Netzbetrieb. Es stützt sich dabei auf vergleichbare Kosten beim Netzbetreiber RWE Net. Außerdem hält es für "nicht nachvollziehbar", daß die Stadtwerke Mainz mit Überschüssen aus dem Stromgeschäft den öffentlichen Nahverkehr mitfinanzieren.

Die Stadtwerke Mainz kündigten umgehende Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf an. Sie betonten, daß sie ihre Netznutzungsentgelte korrekt nach der jetzt verrechtlichten Verbändevereinbarung (030401) berechnet hätten. Die verlangten Preise für den Stromtransport gehörten zu den niedrigsten in ganz Deutschland. Rund neunzig Prozent der Netzbetreiber würden mehr verlangen. Falls das Bundeskartellamt mit diesem Musterverfahren Erfolg haben sollte, werde dies "zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit" und "zu einem weiteren gewaltigen Personalabbau in der Energiebranche führen".