August 2004 |
040806 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt hat dem Frankfurter Strom- und Gasversorger Mainova AG den Erwerb einer 17,5-prozentigen Beteiligung an der Aschaffenburger Versorgungs GmbH untersagt. In einer Pressemitteilung vom 27. Juli hieß es zu Begründung, dass die beabsichtigte Beteiligung an der Energietochter der Stadtwerke Aschaffenburg regional und lokal die Verstärkung marktbeherrschender Stellungen beim Absatz von Gas erwarten lasse. Im einzelnen seien die Märkte für die Belieferung von Gasweiterverteilern und die Belieferung von Gaskleinkunden betroffen.
Kartellamtspräsident Ulf Böge bezeichnete die ausgesprochene Untersagung als konsequente Fortsetzung der vom Bundeskartellamt verfolgten Linie, die Energiemärkte offen zu halten, um weiteren Marktverschließungseffekten entgegenzuwirken. "Marktverschließungseffekte können auch von Beteiligungen ausgehen, die deutlich unter der 25-Prozent-Schwelle liegen", betonte Böge. Im Gasbereich sei der Durchleitungswettbewerb nach wie vor unterdurchschnittlich entwickelt. Das Bundeskartellamt grenze hier die Märkte noch regional bzw. nach der Reichweite eines Leitungsnetzes ab. Damit hätten in der Regel auch regionale Unternehmen wie die Mainova eine marktbeherrschende Stellung inne, die durch eine Beteiligung an einem Stadtwerke-Kunden verstärkt werde.