EU beschließt Richtlinie zur Verbesserung der Energieeffizienz
Die EU-Wirtschaftsminister beschlossen am 14. März eine Richtlinie zur Verbesserung
der Energieeffizienz in der Europäischen Union und zur Förderung des Marktes
für Energiedienstleistungen. Die Richtlinie war am 10. Dezember 2003 von der
Kommission als Teil eines Gesetzgebungspakets zur Energieinfrastruktur und Versorgungssicherheit
vorgeschlagen (031207) und am 13. Dezember 2005 vom Europäischen
Parlament mit Änderungen gebilligt worden. Demnach müssen alle Mitgliedsstaaten
nationale Programme zum Energiesparen in der Wirtschaft und im Privatbereich starten,
die bis 2017 eine jährliche Energieeinsparung von einem Prozent ermöglichen.
Das Reduktionsziel von insgesamt neun Prozent in neun Jahren - der ursprüngliche
Vorschlag der Kommission war sechs Prozent in sechs Jahren - bleibt allerdings unverbindlich.
Mengenrabatte und andere Anreize zum Energieverbrauch nicht mehr zulässig
Nach der neuen Richtlinie müssen die 25 EU-Staaten
- ein System für die Qualifikation, Zertifizierung oder Akkreditierung von
Energiedienstleistern haben und die Zertifikate gegenseitig anerkennen;
- Rechtsvorschriften, die den Einsatz von Finanzinstrumenten wie Drittfinanzierung
und Energiedienstleistungsverträge zu Energieeinsparzwecken beschränken,
ändern oder aufheben;
- Mengenrabatte und andere Anreize zum höheren Verbrauch von Energie abschaffen
und sicherstellen, dass für bestimmte Energieeffizienzinvestitionen, die Versorgungsunternehmen
in den Einrichtungen ihrer Kunden vorgenommen haben, eine Kostendeckung zulässig
ist;
- gewährleisten, dass es unabhängige und qualitativ hochwertige Energieauditsysteme
gibt;
- sicherstellen, dass die Zähler und Systeme den tatsächlichen Energieverbrauch
genau und häufig messen und die Abrechnungen informativ und ausreichend häufig
sind;
- Energieeffizienzfonds als Option verwenden.
Einsparungen werden als Summe der gemessenen oder geschätzten Endenergieverbrauchsrückgänge
aufgrund von Energiedienstleistungen, Energieeffizienzprogrammen und anderen in Frage
kommenden Maßnahmen berechnet. Wegen seiner hohen energetischen Qualität
zählt dabei Strom zweieinhalbmal soviel wie andere Energieformen.
Links (intern)
- "Ökodesign"-Richtlinie zur Erhöhung der Energieeffizienz kann
in Kraft treten (050402)
-
EU will Investitionen der Stromwirtschaft kontrollieren (031207)
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EU-Richtlinie zu Mindestsätzen für Energiebesteuerung tritt in Kraft (031103)
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EU-Kommission schlägt neues Energie-Programm vor (020416)
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EU-Kommission verlängert Öko-Steuer-Befreiungen (020209)
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EU-Richtlinie für Energieeinsparung an Gebäuden (010415)
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CDU-Wirtschaftsrat gegen IRP-Richtlinie (960705)