April 2006 |
060408 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Europäische Kommission hat am 4. April insgesamt 17 Mitgliedsstaaten abgemahnt, weil sie die im Juli 2003 in Kraft getretenen Richtlinien zur Verwirklichung des Strom- und Gasbinnenmarktes (030704) nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Es handelt sich um Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Österreich, Polen, Schweden, die Slowakei, Spanien und Tschechien. Neben dieser ersten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens betreibt die Kommission weiterhin die im Juli 2005 vor dem Europäischen Gerichtshof erhobenen Klagen gegen Spanien und Luxemburg, die noch immer keine nationalen Umsetzungsmaßnahmen übermittelt haben (050704). Ferner prüft sie weiterhin, ob die Rechtsvorschriften Portugals und Ungarns mit den Richtlinien konform sind.
Die Kommission hatte in der Vergangenheit wiederholt den mangelnden Wettbewerb bei Strom und Gas beklagt und mit rechtlichen Schritten gedroht (060202, 051103, 050104). Die Hauptprobleme bei der Umsetzung der Richtlinien sieht sie in folgenden Bereichen:
Im Falle Österreichs fehlen bestimmte Regionalgesetze; das Bundesgesetz wurde
fristgerecht erlassen, hat jedoch keine unmittelbare juristische Wirkung.