August 2006 |
060810 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Streit zwischen EU-Kommission und Spanien um die geplante Übernahme des spanischen Energiekonzerns Endesa durch E.ON hat sich zugespitzt. Am 25. August erklärte die Kommission die von der spanischen Energiebehörde CNE verhängten Auflagen (060703) für unvereinbar mit EU-Recht. Trotz der massiven Unterstützung aus Brüssel muß E.ON nun aber zumindest mit einem langwierigen Rechtsstreit und einer daraus resultierenden Verzögerung der Übernahme rechnen.
Im Februar hatte E.ON überraschend ein Angebot zur kompletten Übernahme der Endesa bekanntgegeben, die nach dem Willen der Regierung mit dem Gasversorger Gas Natural zu einem nationalen Energiekonzern verschmolzen werden soll, diese Fusion aber ablehnt. Anscheinend war das Übernahmeangebot sogar vom Endesa-Management angeregt worden (060301). Während die EU-Kommission die E.ON-Pläne von Anfang an unterstützte, erweiterte die spanische Regierung die Vollmachten der nationalen Energiebehörde CNE, um die Übernahme durch E.ON abzublocken. Bereits am 25. April erteilte die Kommission die kartellrechtliche Freigabe des Vorhabens ohne irgendwelche Auflagen (060407). Daraufhin genehmigte die CNE am 27. Juli die Übernahme zwar grundsätzlich, verband sie aber mit insgesamt 19 Auflagen, die das Geschäft für E.ON unattraktiv machen würden. So müßte E.ON mit Asco 1 das einzige Kernkraftwerk verkaufen, das Endesa komplett besitzt. Ferner müßte sich Endesa aus der Betriebsführung der anderen fünf Kernkraftwerke zurückziehen, an denen sie beteiligt ist. Zu den weiteren Auflagen gehören der Verkauf von Kohlekraftwerken sowie die Abgabe des Stromgeschäfts auf den Balearen und den Kanarischen Inseln.
Nach Ansicht der Kommission verstoßen die meisten Auflagen gegen EU-Recht,
vor allem gegen die Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit. Das Argument, sie
dienten der Versorgungssicherheit, will die Kommission ebenfalls nicht gelten lassen.
Sie hat Spanien zu einer Stellungnahme bis zum 4. September aufgefordert. Wenn es
zwischen Madrid und Brüssel zu keiner Einigung kommt, könnte die Kommission
ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, über das aber in letzter Instanz
der Europäische Gerichtshof zu entscheiden hätte, weshalb sich das Verfahren
vermutlich über Jahre hinziehen würde.