November 2007 |
071107 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die durchschnittlichen Stromnetzentgelte für Haushaltskunden sind vom 1. April 2006 bis zum 1. April 2007 von 7,3 auf ca. 6,3 Cent/kWh gesunken. Damit hat sich ihr Anteil am Endpreis für Haushaltskunden binnen eines Jahres von ca. 38,6 Prozent auf ca. 31,5 Prozent verringert. Zugleich stiegen aber die Strompreise im Haushaltsbereich im Mittel um etwa 6 Prozent. Die gesunkenen Netzentgelte konnten deshalb nur eine Dämpfung des Preisanstiegs anstelle keiner Preisreduzierung bewirken. Zu dieser Feststellung gelangt die Bundesnetzagentur in ihrem zweiten "Monitoringbericht" über die Situation im Strom- und Gasbereich, den sie am 7. November veröffentlichte. Nach § 63 Abs. 4 in Verbindung mit § 35 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat die Behörde diesen Bericht jährlich vorzulegen.
Für Haushaltskunden der Kategorie Dc ist demnach der durchschnittliche Strompreis um mehr als ein Cent auf rund 20 Cent pro Kilowattstunde gestiegen, was in der Grundversorgung eine Erhöhung um 6,5 Prozent bedeutet. Vom Gesamtpreis entfallen dabei 31,51 Prozent auf Netzkosten, 29,57 Prozent auf die Strombezugskosten plus Gewinnmarge, 26,09 Prozent auf Steuern und 12,82 Prozent auf Abgaben.
Bei Gewichtung der Preise und Netzkosten nach dem jeweiligen Jahresverbrauch ergibt sich für die einzelnen Kundengruppen und Spannungsebenen folgendes Bild:
Strompreis 1.4.2007 |
Netzkosten 1.4.2007 |
Haushaltskunden der Kategorie Dc (3500 kWh jährlich, darunter 1300 kWh Nachtstrom, sofern Zweitarifmessung vorhanden) im Tarif der Grundversorgung (§ 36 EnWG) | |
20,12 Cent/kWh (18,89 Cent/kWh) |
6,34 Cent/kWh (7,30 Cent/kWh) |
Haushaltskunden der Kategorie Dc (3500 kWh jährlich, darunter 1300 kWh Nachtstrom, sofern Zweitarifmessung vorhanden) mit außerhalb der Grundversorgung* vereinbarten Strompreisen (§ 41 EnWG) | |
19,94 Cent/kWh (18,89 Cent/kWh) |
6,28 Cent/kWh (7,30 Cent/kWh) |
Gewerbliche Niederspannungskunden der Kategorie lb mit ermäßigter Stromsteuer (bis zu 50 MWh jährlich bei Jahreshöchstlast von 50 kW und einer Jahresbenutzungsdauer von 1000 Stunden) | |
18,87 Cent/kWh (18,44 Cent/kWh) |
5,49 Cent/kWh (6,38 Cent/kWh) |
Gewerbliche Niederspannungskunden der Kategorie lb mit Regelsteuersatz** (bis zu 50 MWh jährlich bei Jahreshöchstlast von 50 kW und einer Jahresbenutzungsdauer von 1000 Stunden) | |
19,75 Cent/kWh (19,35 Cent/kWh) |
5,49 Cent/kWh (6,37 Cent/kWh) |
Industrielle Mittelspannungskunden der Kategorie lg mit ermäßigter Stromsteuer (24 GWh jährlich, Jahreshöchstlast 4000 kW und Jahresbenutzungsdauer von 6000 Stunden) | |
10,95 Cent/kWh (11,12 Cent/kWh) |
1,51 Cent/kWh (1,65 Cent/kWh) |
Industrielle Mittelspannungskunden der Kategorie lg mit Regelsteuersatz** (24 GWh jährlich, Jahreshöchstlast 4000 kW und Jahresbenutzungsdauer von 6000 Stunden) | |
11,95 Cent/kWh (12,14 Cent/kWh) |
1,53 Cent/kWh (1,70 Cent/kWh) |
* Der Bericht enthielt 2006 noch keine getrennten Angaben für die Allgemeinen Tarife der Grundversorgung (§ 36 EnWG) und die außerhalb der Grundversorgung vereinbarten Strompreise (§ 41 EnWG).
** Der Regelsteuersatz ist hier nur eine rechnerische Größe und wird von keinem Unternehmen effektiv bezahlt: Ab einer jährlichen Stromsteuerbelastung von 512,50 Euro kommt für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft ein ermäßigter Steuersatz in Höhe 12,30 Euro je Megawattstunde zur Anwendung. Darüber hinaus haben Unternehmen des Produzierenden Gewerbes einen zusätzlichen Vergütungsanspruch, dessen Höhe sich an der Stromsteuerbelastung einerseits und der Entlastung durch die Absenkung des Arbeitgeberanteils an den Rentenversicherungsbeiträgen andererseits bemisst. Weiterhin gibt es stromsteuerliche Entlastungstatbestände, die im Ergebnis bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren im Produzierenden Gewerbe vollständig von der Stromsteuer befreien.