Dezember 2007

071214

ENERGIE-CHRONIK


E.ON darf samt Ruhrgas verkauft werden

Die Bundesregierung hat gegenüber der EU-Kommission versichert, daß sie bei einem Verkauf des E.ON-Konzerns nicht auf dem separaten Verkauf der E.ON Ruhrgas AG an einen anderen, ihr genehmen Käufer bestehen wird. Ein solches Veto-Recht war in der Ministererlaubnis vorgesehen, mit der die rot-grüne Bundesregierung im Jahre 2002 die Übernahme der Ruhrgas AG durch den E.ON-Konzern gegen den Widerstand von Bundeskartellamt und Monopolkommission ermöglichte (020901). Die Einspruchsmöglichkeit war zunächst auf zehn Jahre befristet und sollte gewährleisten, daß Ruhrgas ein deutsches Unternehmen bleibt, falls ein anderes Unternehmen die Stimmrechts- oder Kapitalmehrheit an E.ON erwirbt (020701).

Die Monopolkommission hatte dieses Veto-Recht schon damals als unvereinbar mit nationalem und europäischem Recht bezeichnet. Die EU-Kommission wurde aber erst aktiv, als ihr die spanische Regierung im Streit um die Übernahme von Endesa durch E.ON vorwarf, im Falle von E.ON Ruhrgas den nationalen Protektionismus geduldet zu haben (061009). Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy richtete im Oktober 2006 einen Brief an die Bundesregierung, in dem er mit der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens drohte. Wie er nun am 13. Dezember mitteilen ließ, hat die Bundesregierung zugesagt, auf die Ausübung des Vetorechts zu verzichten. Außerdem werde sie die Klausel, die nach der bisherigen Regelung im Jahr 2012 lediglich "überprüft" werden sollte, nicht mehr verlängern. Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens habe sich damit erübrigt.

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