September 2010

100904

ENERGIE-CHRONIK


Bundesrat soll bei der Novellierung des Atomgesetzes ausgetrickst werden

Die Bundesregierung hat am 28. September zwei separate Entwürfe zur Änderung des Atomgesetzes vorgelegt: Mit dem einen will sie die Verlängerung der Laufzeiten für die 17 deutschen Kernkraftwerke im Gesetz verankern, wie dies mit den vier Energiekonzernen vereinbart wurde (100901). Zugleich will sie durch juristische Tricks verhindern, daß der Bundesrat der Änderung zustimmen muß. Die andere Novelle dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/71 vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen. Darüber hinaus soll sie aber vor allem die Enteignung widerspenstiger Grundstückseigentümer beim Bau von Endlagern erleichtern.

Länder werden aus der Haftung für Nuklearunfälle entlassen

Den zu erwartenden Einspruch des Bundesrats gegen die Verlängerung der Laufzeiten (100802) will die 11. Novelle zum Atomgesetz dadurch verhindern, daß sie in § 34 AtG die Länder aus der Haftung für nukleare Unfälle entläßt. Eine längere Laufzeit würde dieses finanzielle Risiko für die Länder erhöhen und in jedem Fall eine Zustimmungspflichtigkeit durch den Bundesrat begründen. Durch die Änderung trifft die Schadenersatzverpflichtung allein den Bund, wenn die den KKW-Betreibern auferlegte Deckungssumme von 2,5 Milliarden Euro nicht ausreicht. Entsprechend wird auch § 36 AtG gestrichen, der bisher die "Aufteilung der Freistellung zwischen Bund und Ländern" regelt.

Enteignung auch nur für "Erkundungszwecke" möglich

Um widerspenstige Grundstückseigentümer wie den Andreas Graf von Bernstorff in Gorleben (080708) beim Bau von Endlagern leichter enteignen zu können, will die 12. Novelle dem Atomgesetz die Paragraphen 9d bis 9f neu hinzufügen. Die Enteignung wäre demnach auch ausdrücklich "zum Zweck der vorbereitenden Standorterkundung" möglich.

Wieder gestrichen hat Bundesumweltminister Röttgen dagegen einen Passus, wonach der Bund künftig auch Privatunternehmen mit dem Bau und Betrieb von Endlagern hätte beauftragen können. Anscheinend wollte er damit den Chef des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, unter Druck setzen (100308).