April 2011

110403

ENERGIE-CHRONIK


Bisher klagt nur RWE gegen das Moratorium

Als einziger der vier KKW-Betreiber wehrt sich bisher RWE mit juristischen Mitteln gegen den von der Bundesregierung verfügten viereinhalbmonatigen Betriebsstopp für die sieben ältesten Kernkraftwerke (110302). Seit dem 1. April liegt dem zuständigen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eine entsprechende Klage der RWE Power vor. Sie richtet sich gegen den Bescheid, mit dem die hessische Atomaufsicht am 18. März die Stillegung des Kernkraftwerks Biblis einleitete. Block A war daraufhin abgefahren worden. Block B hatte wegen einer planmäßigen Revision bereits stillgestanden.

Nach Auffassung der RWE Power bietet § 19 des Atomgesetzes keine ausreichende Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Bundesregierung und der hessischen Atomaufsicht. Die deutschen Kernkraftwerke würden die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen. Für eine Betriebseinstellung fehle daher die rechtliche Maßgabe. Außerdem müsse RWE die Interessen seiner Aktionäre wahren. Unabhängig von der eingereichten Klage unterstütze das Unternehmen jedoch die von der Bundesregierung beschlossene Sicherheitsüberprüfung aller Kernkraftwerke.

Für EnBW ist die "Akzeptanz des Unternehmens" wichtiger

Die drei anderen KKW-Betreiber E.ON, EnBW und Vattenfall nahmen das Moratorium dagegen widerspruchslos hin, obwohl sie nicht minder wie RWE verpflichtet sind, die Interessen ihrer Aktionäre zu wahren und der von der Bundesregierung bemühte § 19 des Atomgesetzes in der Tat keine ausreichende Rechtsgrundlage darstellen dürfte. Von E.ON und Vattenfall gab es dazu keine offiziellen Stellungnahmen. Die EnBW räumte am 13. April ein, daß sie ebenfalls erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnungen hege und durch die erzwungene Abschaltung von Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 "deutliche Deckungsbeitragsverluste" erleide. Dennoch habe der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen, keine Rechtsmittel einzulegen. Er habe sich dabei von der Überlegung leiten lassen, daß die "kurzfristigen wirtschaftlichen Nachteile" von geringerem Gewicht seien als "der langfristige Erhalt der Kundenbeziehungen und die Akzeptanz des Unternehmens in der Gesellschaft und bei politischen Entscheidungsträgern".

Dem "Energie- und Klimafonds" fehlen die vereinbarten Gelder

Einzige konzertierte Aktion der vier KKW-Betreiber blieb bisher, daß sie ihre Zahlungen an den "Energie- und Klimafonds" einstellten, der im Oktober 2010 gleichzeitig mit der Verlängerung der Laufzeiten per Gesetz geschaffen wurde (101002). Der Fonds sollte die "Förderabgaben" aufnehmen, die von den KKW-Betreibern als Gegenleistung zu zahlen waren. In diesem Jahr wären das 300 Millionen Euro gewesen. Diese Zahlungen erfolgen aber nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern sind Bestandteil der im September getroffenen Abmachungen zwischen Bundesregierung und KKW-Betreibern (100901). Und diese Vereinbarungen erlauben es den KKW-Betreibern ausdrücklich, die "Förderabgabe" mit allen Kosten zu verrechnen, die aus nicht abgesprochenen Belastungen der Kernenergie entstehen. Ursprünglich war das als Schutz gegen eine Veränderung der vereinbarten Reststrommengen gedacht sowie zur Verhinderung von Nachrüstungs- und Sicherheitsanforderungen, die 500 Millionen Euro pro Kernkraftwerk überschreiten. Mit dem Moratorium der Bundesregierung und dem geplanten Atomausstieg wackelt bzw. entfällt nun gleich die gesamte Geschäftsgrundlage. Insoweit ist die Einstellung der Zahlungen nur logisch und konsequent. Die ebenfalls neu eingeführte Brennelemente-Steuer stellt dagegen eine gesetzliche Verpflichtung dar, die bis auf weiteres bestehen bleibt, soweit sie sich durch die Abschaltung von Reaktoren nicht von selbst erledigt.

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