April 2013 |
130408 |
ENERGIE-CHRONIK |
Der Bundestag hat am 25. April das Bundesbedarfsplangesetz und die anderen Punkte des "Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze", das am 15. März in erster Lesung behandelt wurde (130302), in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Die Beschlußempfehlung des Wirtschaftsausschusses wurde mit den Stimmen der Koalition und der SPD angenommen. Die Linke lehnte das Gesetz ab und die Grünen enthielten sich.
Die Beschlußempfehlung änderte die Markierung der grenz- und länderüberschreitenden Leitungen, die im Regierungsentwurf mit Blick auf die geplante Übertragung des Planfeststellungsverfahrens an die Bundesnetzagentur einheitlich mit dem Buchstaben A erfolgen sollte (siehe Tabelle). Nun entfällt bei insgesamt fünf Vorhaben die vorgesehene A-Markierung (es handelt sich um die Nummern 8, 29, 30, 32 und 33). Von den restlichen 16 Projekten bekommen 15 die neue Einstufung A 1, womit sie als länderübergreifend gelten. Die Markierung A 2 für grenzüberschreitende Leitungen erhält lediglich ein einziges Vorhaben (Nummer 36).
Für die Linke begründete der Abgeordnete Ralph Lenkert die Ablehnung des Gesetzes mit der Überdimensionierung des geplanten Netzausbaues: "Die maximal erzeugbare Menge an Strom aus Windenergie wird mit der maximal möglichen Einspeisung von Strom aus Photovoltaik, der kompletten Menge an Strom aus Biomasse und der kompletten Menge an Strom aus konventioneller Erzeugung addiert, sodaß auch die letzte Kilowattstunde abtransportiert werden könnte. Diese Rechnung dient nur dem maximalen Netzausbau." Hauptsächliche Nutznießer der Überdimensionierung seien die Finanzinvestoren, denen die Netzbetreiber inzwischen gehören, und denen die Bundesnetzagentur eine neunprozentige Eigenkapitalverzinsung für Neuanlagen gestattet (130404).
Die Planfeststellung für die im Bundesbedarfsplangesetz mit A 1 oder A 2 markierten Höchstspannungsleitungen obliegt künftig ausschließlich der Bundesnetzagentur. Das Bundeskabinett verabschiedete am 24. April eine entsprechende Verordnung. Sie tritt am selben Tag in Kraft wie das "Zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze" (130302), das der Bundestag am 25. April verabschiedete.
Die Bundesregierung macht damit von § 2 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) Gebrauch, der sie ermächtigt, das Planfeststellungsverfahren für länderübergreifende oder grenzüberschreitende Leitungen der Bundesnetzagentur zu übertragen. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrats wurde von den Ländern bereits zugesagt.