März 2015

150309

ENERGIE-CHRONIK


Netzbetreibern bangt vor Novellierung der Anreizregulierung

Das Bundeswirtschaftsministerium will noch vor der Sommerpause einen Kabinettsbeschluß zur Novellierung der Anreizregulierungsverordnung herbeiführen. Wie es am 16. März mitteilte, ist unter anderem vorgesehen, die Schwellenwerte für das "vereinfachte Verfahren" nach § 24 ARegV zu halbieren. Bisher können Verteilnetzbetreiber mit weniger als 30.000 Strom- bzw. weniger als 15.000 Gaskunden statt des Effizienzvergleichs dieses vereinfachte Verfahren wählen. Künftig werden sie diese Möglichkeit nur noch bei weniger als 15.000 Strom- bzw. 7.500 Gaskunden haben.

Das Ministerium will so "die Zahl der Netzbetreiber im Regelverfahren erhöhen und damit den Effizienzvergleich noch belastbarer machen". Zudem eröffne sich die Chance, "weiterhin vorhandene Ineffizienzen" zu beseitigen. Der prozentuale Anteil der Netzbetreiber, die vom vereinfachten Verfahren Gebrauch machen, liege bisher bei ca. 80 Prozent. Er sei damit spartenübergreifend sehr hoch, was auch bei der Europäischen Kommission auf rechtliche Bedenken stoße.

BDEW befürchtet deutliche Verschärfung der Effizienzvorgaben für Verteiler

"Damit würden viele kleine und mittlere Unternehmen massiv mit den bürokratischen Regulierungsanforderungen zusätzlich belastet", erklärte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die vorgesehene Halbierung des Schwellenwerts widerspreche dem Grundgedanken des vereinfachten Verfahrens, kleine und mittlere Unternehmen vor eben solchen Belastungen zu schützen.

Kritik übte der BDEW ferner an der vorgesehenen Streichung der bisherigen Regelung, wonach für die Festsetzung der Erlösobergrenzen der beste von vier individuellen Effizienzwerten herangezogen wird, die sich unter Verwendung von zwei Effizienzvergleichsmethoden und jeweils zwei verschiedenen Kostenansätzen ergeben. Die Auswahl der Vergleichsparameter für den den Effizienzvergleich soll künftig vollständig der Bundesnetzagentur überlassen werden. Dies bedeute eine deutliche Verschärfung der Effizienzvorgaben für die Verteilnetzbetreiber.

Grundsätzlich positiv bewertet der Branchenverband dagegen die Absicht, den Zeitverzug zwischen dem Tätigen von Investitionen und ihrer Erlöswirksamkeit zu beseitigen. Allerdings werde mit den vorgeschlagenen Maßnahmen dieses Ziel nicht für alle Verteilnetzbetreiber erreicht.

Bundesnetzagentur soll auch kurzfristige Störungen der Stromversorgung erfassen

Die geplante Novellierung der Anreizregulierungsverordnung sieht ferner vor, daß die Bundesnetzagentur künftig auch kurzfristige Unterbrechungen der Stromversorgung beobachtet. Bisher erfaßt der von ihr veröffentlichte SAIDI-Wert nur Versorgungsstörungen mit einer Dauer von mehr als drei Minuten (140808). Er vermittelt damit ein unvollkommenes Bild der Versorgungsqualität, die in erheblichem Maße von kurzfristigen Unterbrechungen und Spannungsschwankungen beeinflußt wird. Anscheinend geht das Bundeswirtschaftsministerium davon aus, daß die deutsche Stromversorgung auch in diesem Bereich im internationalen Vergleich gut abschneidet. Es äußerte jedenfalls die Erwartung, daß das Ergebnis des geplanten "Monitoring" insbesondere für industrielle Verbraucher einen wirtschaftlichen Standortvorteil in Deutschland begründen könne.

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