Dezember 2015 |
151203 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das jetzt in Kraft getretene Gesetz erweitert auch
die Möglichkeiten zur Verkabelung von Drehstrom-Höchstspannungsleitungen
nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG). Das erste verwirklichte
Pilotprojekt ist dieser 3,4 Kilometer lange Abschnitt bei der Gemeinde
Raesfeld, der in der zweiten Jahreshälfte 2016 in Betrieb genommen
werden soll.
Foto: Amprion
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Der Bundestag verabschiedete am 3. Dezember das "Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus", das insgesamt sechs energiewirtschaftliche Gesetze und Verordnungen ändert. Am 18. Dezember stimmte auch der Bundesrat zu, so daß das Gesetz nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt zum 31. Dezember in Kraft treten konnte. Die wichtigsten Änderungen betreffen die im Oktober beschlossene vorrangige Verkabelung der geplanten Trassen für die Hochspannungs-Gleichstromübertragung (HGÜ) nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) mitsamt erweiterten Möglichkeiten zur Verkabelung von Drehstrom-Höchstspannungsleitungen nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) (151002). Ferner braucht die Bundesnetzagentur den Netzentwicklungsplan, den sie bisher nach § 12 c des Energiewirtschaftsgesetzes jährlich zu bestätigen hat, nur noch alle zwei Jahre vorzulegen (150308).
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Verkabelung der HGÜ-Leitungen zwei- bis dreimal so teuer kommt wie eine Freileitung. Bei Drehstrom-Erdverkabelungen seien die Kosten schätzungsweise drei- bis zehnfach zu hoch. Als erstes EnLAG-Pilotprojekt hat der Übertragungsnetzbetreiber Amprion ein 3,4 Kilometer langes Teilstück der neuen 380-kV-Leitung zwischen Wesel (Niederrhein) und Dörpen-West (Emsland) auf dem Gebiet der Gemeinde Raesfeld verkabelt (140313). Dabei waren die Kosten ungefähr sechsmal so hoch wie bei einer Freileitung.
Durch die Streckung der Netzplanung auf einen Zwei-Jahres-Zeitraum werden nach Darstellung der Bundesregierung zwar die Bürokratiekosten der Behörde gesenkt. Diese Senkung werde jedoch vollumfänglich kompensiert durch die Einführung von Umsetzungsberichten und dadurch, daß die Bundesnetzagentur im Rahmen der Bundesfachplanung und Planfeststellung bei den Pilotvorhaben zur Teilerdverkabelung bei notwendigen Abwägungen nun auch die neuen Verkabelungskriterien umfassend zu prüfen und bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen habe. Der Aufwand der Behörde bleibe daher konstant.