September 2016 |
160911 |
ENERGIE-CHRONIK |
Zwölf Wochen nach der Zustimmung der schwedischen Regierung (160705) genehmigte am 22. September auch die EU-Kommission den im April vereinbarten Verkauf des Vattenfall-Braunkohlegeschäfts an den tschechischen Energiekonzern EPH (160401). Die Prüfung des Vorhabens, das am 18. August zur Genehmigung angemeldet wurde, habe keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken ergeben. Der geplante Zusammenschluß werde keine nachteiligen Auswirkungen auf den Abbau und die Lieferung von Braunkohle haben. Wegen der hohen Transportkosten und der unterschiedlichen Braunkohlequalität sei es unwahrscheinlich, daß es bei der Belieferung der Kraftwerke zu Veränderungen kommen werde, wenn die EPH zusätzlich zum ostdeutschen Mibrag-Revier mit dem Kraftwerk Buschhaus nun auch das Lausitzer Revier mit fünf Tagebauen und 13 Kraftwerksblöcken übernimmt. Darüber hinaus werde die Braunkohle "in den nächsten Jahren aufgrund der Energiepolitik Deutschlands zur Senkung der CO2-Emissionen weiter unter Druck geraten, was die Parteien nach dem Zusammenschluß erheblich beeinträchtigen dürfte".
Die Kommission untersuchte ferner die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Lieferung von Braunkohlestaub in Deutschland. Auf diesem Gebiet seien zwar beide Parteien tätig, doch sei der jeweilige Braunkohlestaub aufgrund der Unterschiede in der Qualität nicht substituierbar. Außerdem steige der Marktanteil durch den Zusammenschluss nur geringfügig, und das neue Unternehmen werde sich weiterhin erheblichem Wettbewerb durch den Marktführer RWE ausgesetzt sehen.
Das neue Unternehmen werde auch nicht in der Lage sein, Wettbewerber vom Zugang zur Stromerzeugung und zum Stromgroßhandel abzuschotten. Dies gelte insbesondere angesichts der begrenzten Substituierbarkeit unterschiedlicher Braunkohlelieferungen, der Existenz langfristiger Lieferverträge und der gegenseitigen Abhängigkeit der Lieferanten und Kunden.