März 2018

180308

ENERGIE-CHRONIK


Endlager "Schacht Konrad" verzögert sich jetzt bis 2027

Mit der Fertigstellung des Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle im "Schacht Konrad" bei Salzgitter ist nicht vor dem ersten Halbjahr 2027 zu rechnen. Dies gab am 8. März die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bekannt. Sie stützte sich dabei auf ein Gutachten, das sie auf Wunsch des Bundesumweltministeriums beim TÜV Rheinland in Auftrag gegeben hatte.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist der "Vorhabenträger", der gemäß § 3 des 2017 beschlossenen Standortauswahlgesetzes (170301) die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle durchführt. Außerdem baut sie im ehemaligen Bergwerk Schacht Konrad das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, hält das Endlager Morsleben bis zur Stilllegung offen und plant die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Sie gehört zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums und untersteht der Aufsicht des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung (BfE).

Allein bis zur Genehmigung vergingen zwanzig Jahre

Das Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle im ehemaligen Erzbergwerk Schacht Konrad ist seit 1991 geplant. Es wurden jedoch rund 290.000 Einwendungen erhoben (920905) und an 75 Verhandlungstagen erörtert (930303). Außerdem leistete die niedersächsische SPD-Landesregierung bis in die zweite Hälfte der neunziger Jahre anhaltenden Widerstand gegen eine Genehmigung. Die Hannoveraner Umweltministerin Monika Griefahn (941209) lag deshalb in Dauerfehde mit ihren Bonner Amtskollegen Klaus Töpfer (920417, 941013) und Angela Merkel (970915). Erst zwanzig Jahre nach Planungsbeginn genehmigte die niedersächsische Landesregierung 2002 schließlich den Bau (020605).

Einsprüche verzögerten Baubeginn weiter

Gemäß dem im Juni 2000 vereinbarten Atomkompromiss bestand das zuständige Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aber nicht auf der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (000601). Deshalb konnte die Inbetriebnahme durch Einsprüche betroffener Gemeinden und Landwirte weiterhin verhindert werden, bis diese Klagen durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (060308) und das Bundesverwaltungsgericht (070409) endgültig zurückgewiesen wurden.

Zunächst war die Inbetriebnahme für 2014 angekündigt

Die vom BfS beauftragte Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe (DBE) ging zunächst von einer Inbetriebnahme im Jahr 2014 aus. Sie rückte dann aber schrittweise von diesem Termin ab. Im September 2010 stellte das BfS die Inbetriebnahme für das Jahr 2019 in Aussicht (100908). Vier Jahre später sprach die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks von einer möglichen Inbetriebnahme bis zum Jahr 2022, wobei sie sich ebenfalls auf Angaben der DBE bezog.

Seit einem Jahr ist anstelle des BfS die neue BGE zuständig

Aufgrund des "Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat, ging im April 2017 die Verantwortung für die Endlager Asse, Konrad und Morsleben vom BfS auf die neu gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) über. In diesem privatrechtlich organisierten Bundesunternehmen, von dem die jetzige Prognose für die Inbetriebnahme von "Schacht Konrad" stammt, wurden Teile des BfS mit der Asse GmbH und der DBE verschmolzen. Die BGE hat ihren Sitz wie die ehemalige DBE in der niedersächsischen Stadt Peine.

 

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