Mai 2019

190506

ENERGIE-CHRONIK


Kabinett beschloss Eckpunkte für "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen"

Das Bundeskabinett beschloss am 22. Mai ein Eckpunkte-Papier zur Umsetzung der Vorschläge, die von der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" im Januar vorgelegt wurden (190101). Es dient der Vorbereitung eines "Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen", das die Bundesregierung noch vor der Sommerpause vorlegen will. Der Bund wird demnach den bisherigen Braunkohlerevieren in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro für ausgleichende Fördermaßnahmen zur Verfügung stellen. Auch die Standorte besonders betroffener Steinkohlekraftwerke und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sollen unterstützt werden.

Lausitzer Revier bekommt 43 Prozent der Finanzhilfen

Von den 40 Milliarden Euro sind 43 Prozent für das Lausitzer Revier vorgesehen. Dabei entfallen 60 Prozent auf Brandenburg und 40 Prozent auf Sachsen. Das Rheinische Revier wird mit 37 Prozent bedacht. Die restlichen 20 Prozent fließen in das Mitteldeutsche Revier, wobei 60 Prozent auf Sachsen-Anhalt und 40 Prozent auf Sachsen entfallen. Nordrhein-Westfalen erhält so 37 Prozent der Fördermittel, Brandenburg 25,8 Prozent, Sachsen 25,2 Prozent und Sachsen-Anhalt 12 Prozent. Noch in diesem Jahr will der Bund 240 Millionen Euro für ein Sofortprogramm zur Verfügung stellen.

Die Eckpunkte nennen ferner eine Reihe von "prioritären Projekten" in den Bereichen Forschung/Innovation, Verkehr und Mobilität/Digitales. Zum Beispiel soll in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ein Fraunhofer-Institut für Geothermie und Energieinfrastrukturen entstehen und das Mitteldeutsche Revier zur "Wasserstoff-Modellregion" werden. Im Verkehrsbereich ist der Ausbau von zahlreichen Bahn- und Straßenverbindungen vorgeseheh. In den betroffenen Regionen sollen verstärkt Bundesbehörden angesiedelt werden.

Im zweiten Halbjahr will die Bundesregierung einen weiteren Gesetzentwurf vorlegen, der die energiepolitischen Empfehlungen der Kohle-Kommission auch hinsichtlich der sukzessiven Schließung von Kohlekraftwerken und Braunkohletagebauen umsetzt. Unter anderem plant sie die Einführung eines Anpassungsgeldes für ältere Beschäftigte der Braunkohlewirtschaft.

 

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