August 2019 |
190804 |
ENERGIE-CHRONIK |
In den ersten vier Jahren nach der Umstellung des EEG-Abrechnungsverfahrens (100407) wies das neu eingeführte EEG-Konto meistens ein Defizit auf – und das trotz einer satten Verdoppelung der EEG-Umlage. Dagegen bewegt es sich seit 2014 nur noch im positiven Bereich und erreichte im März dieses Jahres sogar einen Rekord-Überschuß von sechs Milliarden Euro, obwohl die EEG-Umlage seit 2014 nur noch geringfügig gestiegen ist. Diese Wende wurde offenbar durch eine 2014 in Kraft getretene EEG-Reform bewirkt, die unter anderem die durch Negativpreise bewirkten Verluste bei der Verramschung des EEG-Stroms an der EEX begrenzte und den seit 2009 praktizierten Zwangsverkauf an der Börse (091201) weitgehend durch die sogenannte Direktvermarktung ersetzte (140601). Die 2017 in Kraft getretene Umstellung der Förderung von Wind- und Solarstrom auf Ausschreibungen (160702) hat die zeitweilig starke Schieflage zwischen Förderaufwand und Ertrag weiter verbessert. |
Die EEG-Umlage wird 2020 nicht erneut leicht sinken, wie das in den beiden Vorjahren der Fall war, sondern leicht ansteigen. Der neue Wert, den die Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 5 der Erneuerbare-Energien-Verordnung bis 15. Oktober bekanntgeben müssen, liegt voraussichtlich zwischen 6,5 und 6,7 Cent pro Kilowattstunde. Das wäre eine Erhöhung um 0,1 bis 0,3 Cent. Im folgenden Jahr wird die Umlage weiter steigen und für 2021 rund 7 Cent pro Kilowattstunde betragen. Damit ist dann aber der Kostengipfel erreicht und in den folgenden Jahren wird die Umlage allmählich wieder sinken. Diese Prognose veröffentlichte am 17. August die Initiative Agora-Energiewende. Sie stützt sich dabei auf einen EEG-Rechner, der in ihrem Auftrag vom Öko-Institut entwickelt wurde und unter agora-energiewende.de/eeg-rechner auch anderen Anwendern zur Verfügung steht.
Mit dem allmählichen Wiederabsinken der EEG-Umlage ab 2022 ist deshalb zu rechnen, weil ab 2021 für die ersten EEG-Anlagen die Förderung endet, die anfangs höher war als heute. Vor allem gilt das für die Photovoltaik, die zunächst mit bis zu 50,62 Cent pro Kilowattstunde gefördert werden musste. Heute beträgt die Festvergütung für eine solare Dachanlage weniger als ein Fünftel (181102). Noch geringer sind die Förderbeträge für größere Anlagen (>750 MW), die seit 2017 ausschließlich per Ausschreibung vergeben werden (190205). Das im März 2000 in Kraft getretene EEG (000201) gewährte über alle Novellierungen hinweg stets eine zwanzigjährige Laufzeit der Vergütungsregelung, wie sie zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme galt. Das bedeutet, das ab 2021 jedes Jahr eine zunehmende Anzahl von EEG-Anlagen aus der Förderung ausscheidet und somit das EEG-Konto nicht mehr belastet. Andererseits sollte dieser Entlastungseffekt insofern nicht überschätzt werden, als der Zubau an EEG-Kapazitäten und die daraus resultierende Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen in den ersten Jahren noch relativ gering war (190607). Allerdings wird 2021 die erstmalige Entlastung deutlich größer sein, weil beim Inkrafttreten des Gesetzes auch Bestandsanlagen in die neue Vergütung einbezogen wurden.
Den leichten Anstieg der EEG-Umlage im nächsten Jahr führt Agora-Energiewende auf zwei Ursachen zurück: Erstens kommen die Vergütungen von neuen Windkraftanlagen auf See zum Tragen: Bis 2020 soll die Offshore-Leistung von 6,4 auf 7,8 Gigawatt wachsen. Dieser Zubau wird derzeit noch deutlich höher gefördert als andere EEG-Anlagen. Zweitens gehen die Überschüsse auf dem EEG-Konto zurück, auf dem die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Zahlungen der Stromverbraucher verwalten. Nach aktueller Schätzung wird der Kontostand, der im Juli noch 3,47 Milliarden Euro betrug, bis zum Berechnungsstichtag auf 2,17 Milliarden Euro zurückgehen und damit um 1,5 Milliarden Euro niedriger ausfallen als im Vorjahr.
Insgesamt ist die Höhe der EEG-Umlage in den letzten Jahren aber relativ konstant geblieben. Wenn die Haushalte dennoch für das Jahr 2020 mit einer Steigerung des Strompreises um etwa einen Cent pro Kilowattstunde rechnen müssen, liegt das etwa zur Hälfte am Anstieg der Strombörsenpreise. Nur der Rest entfällt auf die EEG-Umlage sowie andere Abgaben und Umlagen wie Netzentgelte und KWK-Umlage.