April 2021

210414

ENERGIE-CHRONIK


Energiehändler zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt

Das Landgericht Leipzig hat den Energiehändler Thomas Pilgram wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Es ahndete damit dessen Mitwirkung an einem der betrügerischen Umsatzsteuerkarusselle, mit denen sich Kriminelle in der zweiten Periode des Handels mit EU-Emissionszertifikaten Milliarden an Steuergeldern ergaunerten (091204). Der Energiehändler soll für seine Mitwirkung eine Million Euro Schmiergeld erhalten haben (siehe 201211).

Pilgram war seinerzeit Geschäftsführer des Grünstromvermarkters Clean Energy Sourcing GmbH (Clens). Ins Visier der Staatsanwaltschaft geriet er durch die großangelegte Razzia bei rund 50 Unternehmen, die am 27. April 2010 stattfand (100411). Gewissermaßen als "Beifang" stellte sich bei dieser Razzia heraus, dass kriminelle Emissionshandelsgeschäfte auch über die Clens-Tochter Becomac abgewickelt wurden. Die Verdachtsmomente gegen den Clens-Geschäftsführer wurden dann aber zunächst nicht sonderlich intensiv verfolgt. Sie drangen auch nicht nach außen, weshalb Pilgram seine Karriere unbehindert fortsetzen konnte. Er galt als renommierter Energieexperte und war ein gefragter Interviewpartner zu energiewirtschaftlichen Fragen.

Wegen der enormen Verzögerung des Strafverfahrens gelten sieben Monate als bereits vollstreckt

Wegen der ungewöhnlich langen Verzögerung des Strafverfahrens kam es erst am 9. September vorigen Jahres zur Eröffnung der Hauptverhandlung. Nach Feststellung des Gerichts war das mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit nicht mehr vereinbar. Sieben Monate der nunmehr verhängten Freiheitsstrafe gelten deshalb als bereits vollstreckt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Das am 3. März verkündete Urteil ist damit seit dem 11. März rechtskräftig.

Laut dem ZDF-Magazin "Monitor" (6.4.) hat der Verurteilte gute Chancen, die restliche Strafe von zwei Jahren und acht Monaten als Freigänger zu verbüßen, wenn er die Haft an seinem Wohnort Berlin antreten sollte. Ein Sprecher des Landgerichts erklärte zu dieser Mutmaßung, dass für die Vollstreckung des Urteils die Staatsanwaltschaft zuständig sei. Diese könne erst dann über Zeitpunkt und andere Modalitäten des Haftantritts entscheiden, wenn die Aktenübersendung mit vollständigem Urteil erfolgt sei. Dazu habe die Strafkammer noch bis Ende April Zeit.

 

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