Mai 2022

220504

ENERGIE-CHRONIK



Die Gaspreise haben sich nach dem explosionsartigen Anstieg Anfang März wieder etwas erholt. Sie sind aber weiterhin mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr und liegen noch immer über dem Niveau vor Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine.
Quelle: Bundesnetzagentur

Gasspeichergesetz sichert Füllstand von 90 Prozent vor Winterbeginn

Am 30. April trat das "Gasspeichergesetz" in Kraft, das vom Bundestag am 25. März beschlossen wurde. Mit Blick auf die Situation, die durch den russischen Krieg gegen die Ukraine entstanden ist, fügt es dem Energiewirtschaftsgesetz mehrere Paragraphen neu hinzu. Vor allem schreibt es vor, dass die Gasspeicher in Deutschland bestimmte Füllstände aufweisen müssen. Um die Versorgungssicherheit im Winter zu erhöhen, müssen die Speicher künftig an jedem 1. November zu 90 Prozent gefüllt sein. Für den 1. Oktober sind 80 Prozent vorgeschrieben, und am 1. Februar dürfen es auch nicht weniger als 40 Prozent sein.

Notfalls muss ein Tochterunternehmen aller Gasnetzbetreiber die Auffüllung besorgen

Eine wichtige Rolle bei der Speicherung wird der sogenannte Marktgebietsverantwortliche übernehmen, der für die deutsche Gasmarktorganisation zuständig ist. Dabei handelt es sich um eine Tochtergesellschaft aller deutschen Gaspipeline-Betreiber. Diese Trading Hub Europe GmbH (THE) soll neben der normalen, marktgetriebenen Gaseinspeicherung durch Ausschreibungen von Speichermengen einen zusätzlichen Anreiz schaffen, die Speicher früh zu befüllen. Reichen die Ausschreibungen nicht aus, kann dieses Unternehmen von der Bundesregierung verpflichtet werden, auch selbst Gas zu kaufen, um Gasspeicher bis zur vorgeschriebenen Höhe zu füllen.

Mit zu niedrigen Füllständen begann der bis heute andauernde Anstieg der Gas- und Strompreise

Im vergangenen Winter waren die Füllstände historisch niedrig. Vor allem unterließ es die Gazprom, ihre Speicher wie üblich im Sommer aufzufüllen, was anscheinend bereits zu Putins Kriegsvorbereitungen gehörte (210804). Die Folge war ein starker Anstieg der Großhandelspreise sowie der Preise für Endkunden, und zwar bei Gas wie bei Strom, da der Preisbildungsmechanismus an der Börse keineswegs die tasächlichen Stromerzeugungskosten abbildet, sondern unverhältnismäßig stark von den Kosten für den Einsatz von Gaskraftwerken bestimmt wird (211003, 220303, 220408, 220410). Etliche "Energiediscounter", die ihren Bedarf ohne Absicherung durch längerfristige Verträge am Spotmarkt deckten, scheiterten deshalb mit ihrem Geschäftsmodell (211202, 211107, 211002, 210906, 210806). Als dann am 24. Februar dieses Jahres der russische Überfall auf die Ukraine begann, explodierten die Gaspreise ein weiteres Mal und noch heftiger (220302).

Links (intern)