Mai 2023

230508

ENERGIE-CHRONIK


Sechs Bundesländer warnen vor einer möglichen Einführung von zwei Strompreis-Zonen in Deutschland

Bei einem "Gespräch zu energie- und industriepolitischen Themen", das am 12. Mai in Berlin stattfand, verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland eine gemeinsame Erklärung gegen die mögliche Einführung von zwei Strompreis-Zonen in Deutschland. Sie wenden sich damit gegen entsprechende Forderungen, die von den norddeutschen Ländern erhoben wurden, damit diese vom dort erzeugten Windstrom eher profitieren können. Bisher wird dieser an sich preisgünstige Strom, der größtenteils im Süden benötigt und verbraucht wird, im Norden durch die hohen Kosten für den Netzausbau und die Überwindung der noch immer bestehenden Netzengpässe sehr einseitig belastet. Dadurch beträgt das Netzentgelt für einen Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden in Niedersachsen 408 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern 502 Euro und in Schleswig-Holstein sogar 579 Euro, während es in Bayern nur 390 Euro sind.

Länder verlangen auch "Erhalt eines angemessenen Einflusses in Regulierungsfragen"

Die sechs Bundesländer verbinden ihre Ablehnung von zwei Strompreiszonen mit der Forderung nach Einführung eines einheitlichen, subventionierten Industriestrompreises, wie ihn jetzt auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgeschlagen hat (230507). Außerdem verlangen sie in dem gemeinsamen Papier die Forcierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, die "Gewährleistung eines deutschlandweiten und zielgerichteten Wasserstoff-Hochlaufs", die Beschleunigung des Netzausbaues, einen baldigen "netzdienlichen Zubau von wasserstofftauglichen Gaskraftwerken" sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Stromspeicher wie beispielsweise Pumpspeicherkraftwerke (230505). Mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur mangelnden Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und die dadurch anstehende Neuordnung der Regulierungslandschaft (210901) verlangen sie zudem "den Erhalt eines angemessenen Einflusses der Länder in Regulierungsfragen". Zentrale Regulierungsfragen wie die Netzentgelte dürften nicht von der Bundesnetzagentur allein festgelegt werden, sondern müssten im Einvernehmen mit den Regulierungsbehörden der Länder erfolgen. Da in dem Beschluss von "Erhalt" statt von "Erhaltung" die Rede ist, könnte diese doppeldeutige Amtsdeutsch sowohl die Erhaltung als auch die Erweiterung der bisherigen Kompetenzen bedeuten.

Kretschmann befürchtet Schädigung der industriellen Zentren im Süden

"Es droht ja durch die EU eine Aufteilung in verschiedene Strompreiszonen", erklärte dazu gegenüber der "Tagesschau" der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann . "Dann hätten wir unterschiedliche Strompreise in Deutschland. Wir hätten höhere Strompreise im Süden. Das geht natürlich nicht. Wir müssen schauen, dass wir zwar die Klimaziele erreichen, aber auch zugleich wettbewerbsfähig bleiben. Wenn die industriellen Zentren, die ja im Süden liegen, dadurch geschädigt werden, dann hat die Republik mit Zitronen gehandelt. Das schadet zum Schluss allen. Wir sind ein einheitlicher Wirtschaftsraum. Der braucht auch einheitliche Strompreise. Alles andere wäre ganz fatal."

Vor fünf Jahren kam es bereits zur Abspaltung Österreichs

Die einheitliche Strompreiszone der EEX, die außer Deutschland auch Österreich und Luxemburg umfasste, wurde wegen der Netzproblematik und den sich daraus ergebenden Kosten bereits zum 1. Oktober 2018 durch die Ausgliederung Österreichs verkleinert (170501). Schon damals gab es Überlegungen zu einer weiteren Aufspaltung innerhalb Deutschlands, die einer Studie zufolge je nach Zuschnitt die Einsparung von jährlich eine Milliarde Euro ermöglichen würde (190208). Die länderübergreifende Strompreiszone der EEX war bzw. ist in Europa sowieso ein Unikum, das sich historisch aus der besonders engen Verflechtung der deutschen Stromwirtschaft mit Österreich und Luxemburg ergab.

 

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