Juni 2023 |
230609 |
ENERGIE-CHRONIK |
Die Bundesnetzagentur warnte am 9. Juni vor möglichen Gefahren durch kleine Photovoltaik-Anlagen, die im stationären Handel und im Internet als sogenannte Balkonkraftwerke angeboten werden. Die Bedenken gelten dabei vor allem den Wechselrichtern, die den von den Solarzellen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandeln, damit er ins häusliche Stromnetz eingespeist werden kann. Diese Wechselrichter werden bei den meisten der bisher verkauften Anlagen durch Einstöpseln eines normalen Schukosteckers in eine Steckdose mit dem häuslichen Stromnetz verbunden (230202). Sie müssen deshalb so beschaffen sein, dass sie sofort und zuverlässig den Strom abschalten, wenn dieser Kontakt nicht oder nicht mehr besteht.
Anscheinend sieht die Behörde die Zuverlässigkeit schon dann nicht gegeben, wenn formale Anforderungen nicht erfüllt sind. Dazu gehört das Fehlen des CE-Zeichens, mit dessen Anbringung ein Hersteller die Konformität seines Produkts mit den EU-Vorschriften erklärt. Ferner müsse eine deutsche Bedienungsanleitung vorhanden sein und eine deutsche Händleradresse genannt werden. Bereits im vergangenen Jahr seien ihr Anlagen aufgefallen, die diesen gesetzlichen Anforderungen nicht genügten. Es sei jedoch nicht erlaubt, Produkte in Deutschland zu vertreiben und zu nutzen, die über kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keinen europäischen Ansprechpartner verfügen. Diese formellen Anforderungen seien wichtig, "da sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf signalisieren, dass sie diese Produkte bedenkenlos nutzen können".
Außerdem habe die Bundesnetzagentur verschiedene Wechselrichter überprüfen lassen und "zahlreiche Mängel festgestellt". Worin diese Mängel bestanden, wird allerdings nicht konkretisiert. Es werden auch keine Produkte oder Hersteller genannt. Ferner habe sie im Zuge der Marktüberwachung messtechnische Untersuchungen veranlasst. Aktuell liefen entsprechende Verfahren gegen Hersteller von Solarwechselrichtern, die zwar den formalen Voraussetzungen genügen, jedoch bei der messtechnischen Überprüfung im Labor Mängel aufwiesen. So würden einige der Mini-Solaranlagen bzw. deren Wechselrichter die gesetzlichen Grenzwerte für elektromagnetische Verträglichkeit überschreiten. Gegen die Hersteller könnten europaweite Vertriebsverbote und Geldbußen bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Den Importeuren und Händlern könne eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro auferlegt werden, wenn sie ihre Pflichten nicht erfüllen.
Den Verbrauchern rät die Behörde, im Internet "nur bei seriösen und bekannten
Quellen" zu bestellen und sich vorher über den Anbieter zu informieren, beispielsweise
bei den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest. Neben dem CE-Kennzeichen
sei zu prüfen, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der sich der
Anbieter oder sein Vertriebspartner erreichen lässt, ob Angaben zu allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden
sind und ob eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegt. Weitere Empfehlungen
lauten: "Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein" und
"Achten Sie darauf, dass der Steckertyp auch in Deutschland verwendbar ist".
Letzteres ist bei Schuko-Steckern sicherlich der Fall. Insofern scheint auch
die Bundesnetzagentur nichts gegen diesen simplen Steckkontakt zur Verbindung
von kleinen PV-Anlagen mit dem häuslichen Stromnetz zu haben, obwohl er nach
den VDE-Vorschriften eigentlich noch immer nicht zulässig wäre.