Juli 2023

230713

ENERGIE-CHRONIK


Bundesnetzagentur verbietet gas.de die Geschäftstätigkeit

Die Bundesnetzagentur hat am 7. Juli der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH die Tätigkeit als Energielieferant von Haushaltskunden untersagt. "Ein Energielieferant, der nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt, darf am deutschen Energiemarkt nicht tätig sein. Wir schützen so die Verbraucherinnen und Verbraucher", begründete der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, diese Maßnahme. Die Firma halte nach Auffassung der Bundesnetzagentur die gesetzlichen Regeln nicht ein, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen. Daher habe man ihr die Tätigkeit als Energielieferant zum Schutz der Haushaltskunden untersagt.

Eine der Firmen des "Stromio"-Geflechts

Die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH gehörte zum Geflecht um den übel beleumundeten Energieanbieter Stromio, der kurz vor Weihnachten 2021 allen Gas- und Stromkunden die Lieferverträge kündigte (211201). Ende 2021 stellte dann auch sie die Belieferung all ihrer Haushaltskunden ein und zeigte dies gegenüber der Bundesnetzagentur an. Im Frühjahr 2023 meldete sie dann der Behörde die erneute Aufnahme der Tätigkeit als Energielieferant. Die Bundesnetzagentur leitete daraufhin wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen die Vorgaben des § 5 EnWG ein Verfahren zur möglichen Untersagung der Tätigkeit gem. § 5 Abs. 5 EnWG ein (230501).Gemäß § 5 Abs. 5 S. 1 EnWG kann die Regulierungsbehörde einem Energielieferanten die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.

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