August 2023

230811

ENERGIE-CHRONIK


NRW beseitigt Mindestabstand von tausend Metern für Windkraftanlagen

Mit großer Mehrheit beschloss der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 25. August die Abschaffung des pauschalen Mindestabstands von tausend Metern, den bisher neue Windkraftanlagen von Wohngebieten einzuhalten hatten. Eine entsprechende Vorschrift war 2017 von der damaligen schwarz-gelben Koalition in Düsseldorf eingeführt worden (170709). Ursprünglich wurde sogar ein Mindestabstand von 1500 Metern vorgeschrieben, der dann aber aufgrund der im Juni 2020 vom Bundestag beschlossenen Neufassung des Baugesetzbuches auf die nach § 249 Abs. 3 maximal zulässigen tausend Meter verkürzt werden musste (200607).

In der namentlichen Abstimmung votierten 148 von 170 Abgeordneten für die Abschaffung, wobei auch die SPD den Gesetzentwurf der seit Mai 2022 regierenden schwarz-grünen Koalition unterstützte. Die 22 Gegenstimmen kamen von FDP und AfD. Die Rechtsradikalen hatten verlangt, den bisherigen Mindestabstand auf 2000 Meter zu verdoppeln, weil die Anlagen inzwischen höher geworden seien.  

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