September 2024

240908

ENERGIE-CHRONIK


Ausschreibung für Solaranlagen auf Freiflächen nahezu doppelt überzeichnet

Die elfte Ausschreibung für Solaranlagen des 1. Segments (Freiflächen), die zum 1. Juli dieses Jahres stattfand, wurde nahezu doppelt überzeichnet. Damit hat sich der positive Trend fortgesetzt, der bei den vergangenen vier Ausschreibungen dieses Segments festzustellen war (240510). "Der starke Wettbewerb hat für niedrige Zuschlagswerte und damit einen geringen Förderbedarf gesorgt", konstatierte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, als er am 30. August die Ergebnisse bekanntgab.

Durchschnittlicher Zuschlagswert bei 5,05 Cent/kWh

Die ausgeschriebene Menge betrug in dieser Runde 2.148 Megawatt (MW). Es wurden 495 Gebote mit einem Volumen von 4.206 MW eingereicht. 268 Gebote mit einem Umfang von 2.152 MW konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte lagen zwischen 4,50 Cent/kWh und 5,24 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug 5,05 Cent/kWh und befand sich damit auf ähnlichem Niveau wie in der Vorrunde (5,11 Cent/kWh).

Gebote auf Acker- und Grünlandflächen, die landwirtschaftlich nur eingeschränkt nutzbar sind, konnten in dieser Runde in allen Bundesländern berücksichtigt werden. Insgesamt entfiel fast die Hälfte der Zuschläge an Projekte auf solche Flächen (1.037 MW, 123 Zuschläge).

Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel auf Gebote für Standorte in Bayern (700 MW, 118 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (244 MW, 22 Zuschläge) und Brandenburg (231 MW, 20 Zuschläge).

EnBW bekam Zuschlag für sieben weitere Solarparks

Wie die Energie Baden-Württemberg (EnBW) ergänzend mitteilte, hat sie sich bei dieser PV-Freiflächenausschreibung Zuschläge für sieben Solarparks mit einer Gesamtleistung von 184 Megawatt gesichert. Davon entstehen fünf in Baden-Württemberg. Die beiden anderen Projekte befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Bereits heute betreibe die EnBW mehr als 41 eigene Solarparks mit einer installierten Nennleistung von insgesamt 760 MW, davon 26 in Baden-Württemberg mit insgesamt 173 MW. Neben geförderten Anlagen, wie jenen aus der aktuellen Ausschreibung, setze sie auch auf förderfreie Solarparkprojekte. Ein Beispiel hierfür sei der größte Solarpark in Baden-Württemberg in Langenenslingen (Landkreis Biberach), der sich aktuell im Bau befindet. Er soll Mitte 2025 in Betrieb gehen und dann eine installierte Leistung von 80 MW haben.

Anhebung der zulässigen Gebotsmenge und erhöhter Höchstwert für Sonderflächen konnten noch nicht angewendet werden

Die durch das Solarpaket I eingeführten EEG-Regelungen zur Anhebung der zulässigen Gebotsmenge von 20 auf 50 MW (§ 37 Abs. 3) sowie zu einem erhöhten Höchstwert für "besondere Solaranlagen" auf speziellen Flächen (§ 37b Abs. 2) konnten in dieser Gebotsrunde noch nicht angewendet werden, da sie unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt stehen. Auf die Nichtbeachtung dieser Verzögerung sind mehrere der insgesamt 63 Gebotsausschlüsse zurückzuführen, denn es wurden etliche Gebote oberhalb des derzeit noch generell gültigen Höchstwerts eingereicht, der Anfang 2023 von 5,9 auf 7,37 Cent/kWh erhöht wurde (230112).

Der erhöhte Höchstwert für Sonderflächen ergibt sich ab 2025 aus einer überaus komplizierten Berechnungsformel

Der "abweichende Höchstwert" für besondere Solaranlagen des Segments 1 erhöht die mögliche Förderung von Anlagen auf Flächen nach § 37 Absatz 1 Nr. 3. EEG (zum Beispiel solche mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung, Parkplätze oder "künstliche Gewässer"). In diesem Jahr würde er 9,5 Cent/kWh betragen. Falls die beihilferechtliche Genehmigung rechtzeitig vorliegt, könnte er also noch bei der dritten Ausschreibung dieses Jahres angewendet werden, die zum 1. Dezember stattfindet.

Ab dem folgenden Jahr gilt dann für die Förderung von derartigen besonderen Solaranlagen eine überaus komplizierte Berechnungsformel. Sie lautet folgendermaßen: "Der Höchstwert ergibt sich ab dem Jahr 2025 aus dem um 8 Prozent erhöhten Durchschnitt der Gebotswerte des jeweils höchsten im Untersegment für besondere Solaranlagen nach § 37d Absatz 1 Nummer im Verfahren nach § 37d Absatz 2 noch bezuschlagten Gebots der letzten drei Gebotstermine, deren Zuschläge bei der Bekanntmachung des jeweiligen Gebotstermins nach § 29 nach § 35 Absatz 1 bekanntgegeben waren, dabei beträgt er jedoch höchstens 9,5 Cent pro Kilowattstunde."

 

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