Februar 2025

250208

ENERGIE-CHRONIK




Bei der zum 1. Dezember 2024 stattgefundenen Ausschreibung für Solar 1 konnten von 524 eingereichten Geboten mit einem Volumen von 4.708 MW nur 242 Gebote mit einem Umfang von 2.150 MW bezuschlagt werden.

Bei Freiflächen-PV übersteigt die Nachfrage weiterhin deutlich das Angebot

Die Bundesnetzagentur gab am 10. Februar die Ergebnisse der Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments bekannt, die zum 1. Dezember 2024 stattfand. Beim ersten Segment (bzw. Solar 1) handelt es sich um PV-Freiflächenanlagen und solche Solaranlagen, die auf baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind. "Die eingegangene Gebotsmenge bei der Freiflächenausschreibung übersteigt das Ausschreibungsvolumen erneut sehr deutlich", konstatierte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. "Der anhaltend hohe Wettbewerb sorgt für eine weitere Reduktion der Zuschlagswerte. Der Förderbedarf von neuen Freiflächenanlagen sinkt damit noch weiter."

Durchschnittlicher Zuschlagswert bei 4,76 Cent/kWh

Die Ausschreibungsrunde wurde um mehr als das Zweifache überzeichnet. Die ausgeschriebene Menge betrug 2.148 Megawatt (MW). Von den 524 eingereichten Geboten mit einem Volumen von 4.708 MW konnten 242 Gebote mit einem Umfang von 2.150 MW bezuschlagt werden. Es wurden 45 Gebote vom Verfahren ausgeschlossen. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte schwanken zwischen 3,88 Cent/kWh und 4,95 Cent/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert lag bei 4,76 Cent/kWh und damit um ca. 6 Prozent unter dem Wert der Vorrunde (5,05 Cent/kWh). Letztmalig wurden in der Gebotsrunde im Februar 2019 solch niedrige Zuschlagswerte erzielt.

Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorherigen Runden auf Gebote für Standorte in Bayern (916 MW, 120 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (213 MW, 21 Zuschläge), Niedersachsen (192 MW, 18 Zuschläge), Baden-Württemberg (176 MW, 20 Zuschläge) und Brandenburg (170 MW, 13 Zuschläge).

Maximale Leistung konnte bisher noch nicht auf 50 MW erweitert werden

Die durch das Solarpaket I beschlossenen Regelungen zur Anhebung der maximalen Leistung von Freiflächenanlagen auf 50 MW (240402) sowie zur Privilegierung von sogenannten besonderen Solaranlagen konnten in dieser Gebotsrunde erneut nicht angewendet werden, da diese weiterhin unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt stehen. Erstmals in einer Ausschreibung fanden die Vorgaben zur Erfüllung von naturschutzfachlichen Mindestkriterien Anwendung, die ebenfalls durch das Solarpaket I eingeführt wurden. Diese Kriterien sollen die Vereinbarkeit von geförderten Freiflächenanlagen mit Natur und Landschaft weiter verbessern.

 

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