August 2025 |
250807 |
ENERGIE-CHRONIK |
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Diese Grafik zeigt die Kostensteigerungen bei sechs Wohnungen eines Gebäudes in Münster, nachdem die Mieter alle notwendigen Unterlagen dem Mieterbund zur Berechnung zur Verfügung gestellt haben. Bei den Wohnungen 1 und 5 kostet die Wärme deutlich doppelt soviel wie bisher, und bei Wohnung 2 noch erheblich mehr. Grafik: DMB
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Der Deutsche Mieterbund (DMB) warnte am 7. August vor den Praktiken von Großvermietern, die unter dem Vorwand eines Beitrags zum Klimaschutz vor allem ihre Profite erhöhen wollen. Als Beispiel verweist er auf den zweitgrößten Wohnungskonzern Deutschlands, die LEG Immobilien SE. Diese hatte 2023 angekündigt, 20.000 ihrer Wohnungen, die bisher mit Etagen- oder Einzelheizungen wie Nachtspeicheröfen, Gasetagenheizungen oder Einzelöfen beheizt wurden, auf Luft-Luft-Wärmepumpen (LLWP) umzurüsten.
Mit dem Einbau der Wärmepumpen erfolgte zumindest in den Fällen, die dem Mieterbund vorliegen, eine Umstellung auf Wärmecontracting. Die betroffenen Mieter können dadurch nicht mehr wie bisher vom Energieversorger ihrer Wahl Heizenergie beziehen, sondern sind für 15 Jahre an den Lieferanten und dessen Preise gebunden. Der Contractor ist in den vorliegenden Fällen die EnergieServicePlus GmbH (ESP), ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der LEG. Einbau und Wartung der Geräte übernimmt ein 2023 gegründetes Unternehmen namens dekarbo, an dem die LEG zur Hälfte beteiligt ist. (Der Name des Unternehmens soll anscheinend suggerieren, dass es der "Dekarbonisierung" und damit einem edleren Zweck als der bloßen Profiterzielung dient.)
Laut eigenen Angaben hat der Immobilienkonzern bislang knapp 500 Luft-Luft-Wärmepumpen verbaut. Dem Mieterbund liegen nachweislich Fälle vor, in denen sich dabei die Heizkosten durch die Umstellung auf Contracting mehr als verdoppelt haben (siehe Grafik). Dabei hatte die LEG den Mietern zuvor eine kostenneutrale Umstellung versprochen und das mit Modellrechnungen unterlegt, die aber offenbar unrealistisch waren, weil die bisher anfallenden Kosten zu hoch und die neuen zu niedrig veranschlagt wurden.
Normalerweise könnten die Mieter deshalb den Immobilienkonzern nach § 556c BGB verklagen, der dem Vermieter bei einer Umstellung der Wärmelieferung auferlegt, dass dadurch die Kosten für den Mieter nicht höher werden und der sogar ausdrücklich ausschließt, dass mit dem Mieter eine davon abweichende Sondervereinbarung getroffen werden könne. Diese Bestimmung gilt aber nur, wenn der Vermieter zuvor auch schon der Wärmelieferant war. Bei bisheriger Eigenversorgung greift sie nicht. Infolge dieser Gesetzeslücke haben die mit falschen Versprechungen und Modellrechnungen getäuschten Mieter keine Handhabe, die Kostenneutralität einzuklagen.
Der Deutsche Mieterbund fordert deshalb die Schließung dieser Rechtslücke.
Er verweist darauf, dass es derzeit noch über 5 Millionen Mieterhaushalte gibt,
die sich über eine Etagen- oder Einzelheizung selbst mit Energie versorgen.
Ohne eine Neuregelung sei zu befürchten, dass die beschriebene Gesetzeslücke
noch von weiteren Unternehmen ausgenutzt wird. Bei Etagen- und Einzelheizungen
müsse deren Ersetzung durch Contracting generell untersagt werden, da sich dadurch
kein Optimierungspotential wie bei einer zentralen Heizungsanlage ergebe.
"Ein klimaneutraler Wohnungsbestand bis 2045 bei Gewährleistung leistbarer
Wohnkosten gehört zu den zentralen wohnungspolitischen Aufgaben der kommenden
Jahre", unterstreicht der Mieterbund zugleich. "Das vorliegende
Beispiel gefährdet die Akzeptanz dieses Ziels, da sich durch die Umstellung
auf Wärmecontracting die Heizkosten im Schnitt verdoppeln. Diese Kostensteigerung
ist jedoch nicht durch die verwendete Technologie (LLWP) begründet, sondern
entsteht durch die Umstellung auf Contracting ohne Vorgaben zur Kostenneutralität
und intransparenter Preiszusammensetzung."