November 1996

961101

ENERGIE-CHRONIK


Stadtwerke wollen Allein-Zuständigkeit für Stromverteilung behalten

Die geplante Energierechtsrefom der Bundesregierung (siehe 960801 u. 960901) stößt bei den Kommunen weiterhin auf Ablehnung. Vor allem befürchten sie schwere Nachteile, falls Großabnehmer ihren Strom direkt von anderen Anbietern beziehen können. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert deshalb, allen Endverteilern von Strom den Status eines "Alleinkäufers" zuzugestehen, wie ihn die im Juni beschlossene EU-Richtlinie als Wahlmöglichkeit neben dem "verhandelten Netzzugang" vorsieht (siehe 960601). Als Alleinkäufer würden sich die Endverteiler verpflichten, die Stromlieferungen, die ein Großabnehmer ihres Versorgungsbereichs mit einem auswärtigen Anbieter vereinbart hat, in ihr Netz zu übernehmen und die damit verbundenen Preisvorteile an den Kunden weiterzugeben. Der Großabnehmer bekäme so zwar den Preisvorteil, doch bliebe - im Unterschied zur reinen Durchleitung von Strom - das Vertragsverhältnis mit dem Kunden bestehen.

Das Alternativmodell wurde am 4.11. vom VKU-Präsidenten, dem Mannheimer Oberbürgermeister Gerhard Widder, in Bonn vorgestellt. Es soll für alle Stromendverteiler gelten. Außer Stadtwerken könnten also auch Regionalversorger und Verbundunternehmen dafür optieren, soweit sie von einer Gemeinde mit der örtlichen Versorgung beauftragt sind. Nach Meinung des VKU würde es dieses Modell den Industriebetrieben ermöglichen, Preisvorteile auf den Strommärkten in vollem Umfang auszuschöpfen. Im Unterschied zum vorliegenden Gesetzentwurf bekämen aber die örtlichen Stromversorger einen größeren Handlungsspielraum für Lastmanagement, Energiedienstleistungen und das Reagieren auf Konkurrenzangebote.

Außerdem fordert der VKU eine Vorrangregelung für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien, um eine sparsame, rationelle und umweltfreundliche Energieversorgung auf kommunaler Ebene gewährleisten zu können. VKU-Präsident Widder verwies darauf, daß der EU-Richtlinienentwurf auch eine solche Vorrangregelung ausdrücklich zuläßt. Bundeswirtschaftsminister Rexrodt habe diesen wichtigen Punkt bei der Ausarbeitung seiner Gesetzesvorlage nicht berücksichtigt (SZ, 5.11.; Handelsblatt, 5.11.).