Oktober 1997 |
971001 |
ENERGIE-CHRONIK |
Nach langen, zähen Verhandlungen haben sich CDU, CSU und FDP am 28.10. auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Energierechts geeinigt und ihn dem Wirtschaftsausschuß des Bundestags zugeleitet. Das Gesetz könnte damit noch im November verabschiedet werden. Allerdings sind Koalition und Opposition unterschiedlicher Ansicht darüber, ob es tatsächlich nur vom Bundestag beschlossen werden kann oder trotz seiner diesbezüglichen Umarbeitung weiterhin auch der Zustimmung des Bundesrats bedarf (siehe 970901).
Der Gesetzentwurf der Koalitionsparteien
geht noch immer weit über die EU-Richtlinien hinaus, die
er bis 1999 in nationales Recht umsetzen soll (siehe
960601), enthält aber etliche Abstriche gegenüber
den ursprünglichen Plänen von Bundeswirtschaftsminister
Rexrodt (siehe 961004). Den Kommunen
wird vorerst bis 2005 der von ihnen gewünschte Alleinkäufer-Status
(siehe 961101) zugestanden, der sie
berechtigt, weiterhin allein den Strom von den großen Erzeugern
zu kaufen und ihn weiterzuverteilen. Im Jahr 2003 soll eine Verlängerung
überprüft werden. Dem Wunsch der ostdeutschen VEAG,
wegen der politischen Belastung durch die Braunkohleverstromung
von der Liberalisierung ausgenommen zu werden, wird ebenfalls
nur befristet stattgegeben, und zwar bis 2003, wobei 2002 eine
eventuelle Verlängerung überprüft werden soll.
Des weiteren sollen Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung, Fernwärme
und die Erneuerbaren Energien Vorrang genießen. Die CSU
hat schließlich noch durchgesetzt, daß die Stromversorger
in ländlichen Gebieten zu einer einheitlichen Preisgestaltung
verpflichtet sind, so daß Kunden in entlegenen Gebieten
nicht mehr bezahlen müssen als Abnehmer in den verteilungsgünstigen
Städten. Die Erzeugung, Übertragung, Verteilung und
Lieferung von Energie soll betrieblich und finanziell entflochten
werden (FAZ, 30.10.; FR, 30.10.).