Juli 1998

980702

ENERGIE-CHRONIK


Hessisches Umweltministerium war seit 1990 über Transportbehälter-Probleme informiert

Der politische Hickhack um die radioaktiven Verunreinigungen an Transportbehältern (siehe 980501 u. 980601) ging im Juli weiter. Der Streit und die damit verbundene Aufmerksamkeit in den Medien ließen jedoch an Intensität nach, da sich prinzipiell keine neuen Gesichtspunkte ergaben.

Am 1.7. zog die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) ihren Antrag auf eine für den 4.7. vorgesehene Konferenz der Umweltminister zu der Transportbehälter-Affäre zurück. Sie reagierte damit auf die Ankündigung ihres sächsischen Amtskollegen Arnold Vaatz (CDU), nur einen Beamten zu dem Treffen zu entsenden, der angewiesen sei, jeden Beschluß per Veto zu verhindern. Vaats begründete seine Haltung damit, daß Hinz die Sondersitzung als "Wahlkampf-Vehikel mißbrauchen" wolle. Da die Umweltministerkonferenz nur einstimmig Beschlüsse fassen kann, stand damit die Ergebnislosigkeit des geplanten Treffens von vornherein fest (FR, 2.7.).

Eine Sonderkommission von fünf unabhängigen Experten, die im Auftrag von RWE Energie die Brennelement-Transporte aus dem Kernkraftwerk Biblis nach Frankreich untersucht, legte einen Zwischenbericht vor. Ihren Ermittlungen zufolge sind von 1977 bis 1994 bei 31 von 148 Transporten an den vollen Behältern auf französischer Seite Grenzwertüberschreitungen festgestellt worden. Von 148 zurückkehrenden Leerbehältern seien 23 kontaminiert gewesen. RWE Energie habe indessen keine transportrechtlichen Vorschriften verletzt und auch in bezug auf Meldepflichten formal korrekt gehandelt, da es weder im Gefahrgutrecht noch im Atomrecht Meldekriterien gebe, die ausdrücklich für Oberflächenkontaminationen bei Brennelementtransporten anzuwenden seien und eine Meldung an eine Behörde erforderten (VWD, 14.7.).

RWE Energie wies erneut den Vorwurf der hessischen Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) zurück, die Kontaminationen verschwiegen zu haben. Tatsächlich habe aufgrund von Hinweisen des Unternehmens bereits 1989 das hessische Umweltministerium dem TÜV Südwest einen Untersuchungsauftrag erteilt. Dieser habe daraufhin mit Schreiben vom 18. Juli 1990 dem Ministerium präzise Hinweise auf die voneinander abweichenden Meßergebnisse in Frankreich und Deutschland gegeben, ohne daß die Behörde daraus irgendwelche Konsequenzen gezogen habe (Handelsblatt, 15.7.).