Februar 1999 |
990207 |
ENERGIE-CHRONIK |
Am 19. Februar 1999 begann auf dem europäischen Strommarkt offiziell der Wettbewerb gemäß den EU-Richtlinien (960601), die bis zu diesem Datum von allen Mitgliedsstaaten - mit Ausnahme von Belgien, Irland und Griechenland - in nationales Recht umgesetzt werden mußten. Deutschland hat die EU-Richtlinien bereits im Frühjahr 1998 mit der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (971101 u. 980401) erfüllt und ist dabei noch wesentlich über die Brüsseler Minimalforderungen zur schrittweisen Öffnung der Märkte hinausgegangen, indem es sogleich vollen Wettbewerb ermöglichte. Dagegen tat sich Frankreich bis zuletzt sehr schwer damit, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Eher zögerlich geht die Liberalisierung auch in Österreich voran. Die Schweiz betreibt unterdessen aus freien Stücken die Liberalisierung ihres Strommarktes, um den Anschluß an die Entwicklung in den EU-Staaten nicht zu verpassen (SZ, 18.2. u. 19.2.).
Die Electricité de France (EDF) veröffentlichte aus Anlaß des Stichtags am 19. Februar in führenden deutschen Blättern ganzseitige Anzeigen, in denen sie sich anheischig machte, "den Unternehmen bei der Verwirklichung ihrer ehrgeizigen Pläne überall in Europa behilflich zu sein".
Nach Ansicht der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke
(VDEW) startet der europäische Strommarkt mit einer wettbewerbsverzerrenden
Schlagseite: "Die unterschiedlichen Marktöffnungen in den einzelnen
Staaten benachteiligen massiv jene Länder, die wie Finnland, Großbritannien,
Schweden und Deutschland ganz auf Wettbewerb gesetzt und ihre Strommärkte
vollständig geöffnet haben", erklärte VDEW-Präsident
Heinz Klinger. Zwar sehe die Binnenmarkt-Richtlinie Elektrizität eine
Reziprozitätsklausel vor, die Wettbewerbsverzerrungen verhindern und
für Chancengleichheit zwischen Vorreitern und Nachzüglern bei
der Marktöffnung sorgen soll. "In der Praxis wird dieser gutgemeinte
Schutzwall durch die Möglichkeiten des Stromhandels aber wahrscheinlich
schnell untergraben", befürchtet Klinger (FAZ, 20.2.).