Dezember 2001 |
011208 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt hat schwerwiegende Bedenken gegen den von E.ON beabsichtigten Erwerb der Ruhrgas-Mehrheit (011110). Wie das Amt am 3. Dezember mitteilte, würde die im August angemeldete Mehrheitsbeteiligung an der Gelsenberg AG (010701) sowohl beim Gas- wie beim Stromabsatz zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen führen. Die Unternehmen haben bis 21. Januar Gelegenheit, zu den Bedenken Stellung zu nehmen.
Die Ruhrgas sei das größte deutsche Ferngasunternehmen, argumentiert das Bundeskartellamt. Selbst bei bundesweiter Betrachtung, die wegen des fehlenden Durchleitungswettbewerbs im Gasbereich aber nicht zugrunde gelegt werden könne, verfüge Ruhrgas über einen Marktanteil von mehr als 60 Prozent. Daneben besitze die Ruhrgas AG als einziges Ferngasunternehmen einen überragenden Zugang zu allen für die Belieferung Deutschlands in Frage kommenden Gasförderquellen (Norwegen, Rußland, Niederlande, Großbritannien, einheimische Quellen). Sie verfüge über das ausgedehnteste Fernleitungsnetz und die mit Abstand höchsten Speicherkapazitäten, die für die Regulierung von Absatzschwankungen wichtig sind.
Durch die Verbindung mit E.ON könne die Ruhrgas AG ihren Absatz strukturell absichern und so ihre marktbeherrschende Stellung verstärken. Ebenso könnten E.ON-Konzernunternehmen wie Avacon, Schleswag, Heingas und Gelsenwasser ihre marktbeherrschenden Stellungen bei der Belieferung von Gasgroßkunden und -weiterverteilern noch weiter ausbauen, da sich nach der Fusion nicht mehr mit möglichem Wettbewerb durch Ruhrgas rechnen müßten.
Gleiches gelte für E.ON-Konzern- und Beteiligungsunternehmen im Bereich der VNG Verbundnetz Gas AG (960203) wie die Schweriner Hansegas, und die Ostmecklenburgische Gasversorgung in Neubrandenburg, denn die bisher 5 Prozent betragende E.ON-Direktbeteiligung an VNG (950215) erhöhe sich mit der entsprechenden Ruhrgas-Beteiligung (36,84 Prozent) auf rund 42 Prozent.
Im Strombereich verweist das Kartellamt auf die zunehmende Verstromung von Erdgas. Ein maßgeblicher Einfluß auf Ruhrgas als Lieferanten dieser Primärenergie würde die marktbeherrschende Stellung von E.ON und RWE bei der Belieferung von industriellen/gewerblichen Kunden sowie weiterverteilenden Regionalversorgern und Stadtwerken verstärken.
Die beiden Großfusionen Shell/DEA (010305) und BP/Aral (010701) wurden am 20. Dezember vom Bundeskartellamt genehmigt. Entsprechend der vorangegangenen Abmahnung (011109) mußten sich die Unternehmen aber verpflichten, ihre Marktanteile durch den Verkauf von insgesamt ca. 1500 Tankstellen unter die Schwelle der gemeinsamen Marktbeherrschung abzubauen. Shell/DEA muß 5,3 Prozent des gesamten inländischen Tankstellenabsatzes an Dritte veräußern, bei BP/Aral sind es 4 Prozent. Daneben verfügte das Bundeskartellamt weiter Auflagen.
Für E.ON ist damit eines der Hindernisse auf dem Weg zur Beherrschung der Ruhrgas AG ausgeräumt, denn für die Überlassung der Aral-Tankstellen soll E.ON von BP die Gelsenberg AG erhalten, die 22,5 Prozent an Ruhrgas besitzt.