Dezember 2002 |
021207 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskartellamt hat die zum E.ON-Konzern gehörende Thüringer Energie AG (TEAG) wegen mißbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte abgemahnt. Eine mündliche Verhandlung ist für den 15. Januar 2003 angesetzt. Es handelt sich um die zweite Abmahnung im Zuge der Ermittlungen gegen zehn regionale und kommunale Netzbetreiber, die das Kartellamt Anfang 2002 einleitete (020102). Im August 2002 waren die Stadtwerke Mainz abgemahnt worden und hatten daraufhin eine Neuberechnung ihrer Netznutzungsentgelte angekündigt (020805). Weitere Mißbrauchsverfahren laufen noch gegen die Regionalversorger Avacon AG, Energie Aktiengesellschaft Mitteldeutschland EAM, envia Energie Sachsen Brandenburg AG, Mitteldeutsche Energieversorgung AG (MEAG), Elektrizitätswerk Wesertal und HEAG Versorgungs AG sowie gegen die Stadtwerke Lindau und Lauenburg.
Laut Kartellamt ergaben sich Anhaltspunkte dafür, daß die TEAG dem Netz sachfremde Kosten zuordnet. Weiterhin könne es mehrere kalkulatorische Kostenpositionen nicht anerkennen. Dazu gehöre der sogenannte "Wagniszuschlag", wie er in Anlage 3 der Verbändevereinbarung II plus den Netzbetreibern als Ausgleich für ihr "unternehmerisches Risiko" zugebilligt wird.