April 2003 |
030411 |
ENERGIE-CHRONIK |
Fast zehn Jahre nach Beginn des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens kann der neue Forschungsreaktor in Garching bei München (FRM II) aktiv werden. Wie das Bundesumweltministerium am 15. April 2003 mitteilte, gab es dem bayerischen Umweltministerium grünes Licht für die Genehmigung des nuklearen Betriebs. Die bisher erteilten beiden Teilgenehmigungen bezogen sich nur auf Gebäude, technische Einrichtung und nicht-nuklearen Betrieb. Das Richtfest für den Rohbau hatte bereits 1998 stattgefunden.
Allerdings ist die Genehmigung an Auflagen gebunden: So muß der Reaktor spätestens 2010 auf nicht atomwaffentauglichen Brennstoff umgerüstet werden. Außerdem hat das Bundesumweltministerium den Entsorgungsvorsorgenachweis für die abgebrannten Brennelemente verschärft.
Noch im Januar 2002 hatte das Bundesumweltministerium eine Betriebsgenehmigung verweigert, weil das Betriebshandbuch Mängel aufweise, die Störfallfestigkeit des Reaktors nicht hinreichend untersucht sei und ein Entsorgungsnachweise für die abgebrannten Brennelemente fehle. Nach Angaben des Ministeriums wurden die erforderlichen Unterlagen im Februar 2003 vorgelegt.
Der FRM II ist weltweit der einzige neuere Forschungsreaktor, der hoch angereichertes, atomwaffentaugliches Uran verwendet. Kernkraftgegner befürchteten außerdem, daß mit dem ersten Reaktorneubau in Deutschland nach Tschernobyl die Kernenergie wieder "salonfähig" gemacht werden solle (940509). Trotz Einspruchs der USA hielten Bundes- und Landesregierung zunächst an diesem nuklearen Konzept fest (960209). Nach Erteilung der ersten Teilgenehmigung (960408) wurde im August 1996 mit der Errichtung des Forschungsreaktors begonnen (960818). Anfang 2001 zeichnete sich dann ein Kompromiß ab, wonach der neue Reaktor auf nicht-atomwaffenfähiges Uran umgerüstet werden sollte (010320). Im Oktober 2001 paraphierten Bundes- und Landesregierung eine Vereinbarung, in der sich Bayern bereit erklärte, spätestens bis zum 31. Dezember 2010 den Betrieb des FRM II von Brennstoff hoher Anreicherung (HEU) auf Brennstoff niedrigerer Anreicherung (maximal 50 Prozent Uran235-Anreicherung) umzurüsten. Diese Umrüstung soll ohne signifikante Leistungseinbußen erfolgen.