Juni 2011 |
110606 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das im Oktober 2010 geschaffene Sondervermögen namens "Energie- und Klimafonds" (101002) wurde am 30. Juni vom Bundestag rechtlich auf neue Beine gestellt. Laut § 4 Abs. 1 kommen die Einnahmen nun nicht mehr aus Zahlungen der Kernkraftwerksbetreiber und Einnahmen aus der Brennelementesteuer. Ersatzweise erhält der Fonds sämtliche Einnahmen, die ab 2010 aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen erzielt werden, sowie gegebenenfalls weitere Geldspritzen von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Noch weitergehender Finanzbedarf wird durch Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt gedeckt.
Die Ausgabenseite wird ebenfalls neu geordnet. Bisher gehörten dazu die Bereiche Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energiespeicher- und Netztechnologien, energetische Gebäudesanierung und Klimaschutz. Nun kommen dazu noch die "Entwicklung der Elektromobilität" sowie ab 2013 die Zahlung von "Zuschüssen in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro jährlich an stromintensive Unternehmen". Die Zahlung dieser Zuschüsse erfolgt offiziell zum "Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen", womit wohl der Bezug zum Thema Klima hergestellt werden soll.
Die Bundesregierung veranschlagt die Mehrbelastung des Bundeshaushalts durch das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens 'Energie- und Klimafonds' (EKFG-ÄndG)" auf rund 700 Millionen Euro jährlich. Sie will künftig sämtliche Ausgaben zur Förderung der Elektromobilität, die bisher von vier verschiedenen Ressorts gewährt werden, über den Fonds laufen lassen. Dessen Budget dürfte deshalb von der Strompreiskompensation, den Subventionen für das Elektroauto sowie Ausgaben für die "energetische Gebäudesanierung" vollkommen in Anspruch genommen werden.