Mai 2013

130508

ENERGIE-CHRONIK


EWE will von EnBW 500 Millionen Euro Schadensersatz

Der Oldenburger Kommunalkonzern EWE verlangt von der Energie Baden-Württemberg (EnBW) 500 Millionen Euro Schadenersatz, weil er seine Beteiligung an der VNG Verbundnetz Gas nicht an den Karlsruher Geschäftspartner verkaufen konnte. Dies wurde Ende Mai durch Presseberichte bekannt. Auf Nachfrage der ENERGIE-CHRONIK bestätigte EnBW-Pressesprecher Dirk Ommeln am 29. Mai den Eingang der Klage. Sie sei vor einem Schiedsgericht erhoben worden. Zu der genannten Summe und weiteren Inhalten der Klageschrift wollte er sich jedoch nicht äußern.

Hintergrund des Streits ist der gescheiterte Versuch der EWE, ihre 48-prozentige Beteiligung an der ostdeutschen VNG Verbundnetz Gas zur Aktienmehrheit auszubauen. Nachdem ihr dies in einem zwei Jahre dauernden Machtkampf nicht gelungen war, wollte sie das gesamte Aktienpaket dem neuen Partner EnBW überlassen, der sich 2008 mit 26 Prozent an EWE beteiligt hatte (090504). Anscheinend hoffte ihr neuer Großaktionär, in der Hauptversammlung der VNG eine Mehrheit zur Übernahme der vinkulierten Aktien wie auch für den weiteren Ausbau des Pakets organisieren zu können. Diese Erwartung trog jedoch (090901), zumal dann auch noch der französische Staat, der damals über die Electricité de France (EDF) unternehmensführend an der EnBW beteiligt war, die VNG-Beteiligung des EDF-Schwesterkonzerns Gaz de France an die russische Gazprom verkaufte. Damit war das Aktienpaket der EWE für die EnBW uninteressant und der vereinbarte Preis für die Übernahme sogar zu einer großen finanziellen Belastung geworden (091216). Offiziell zeigte sich die EnBW zwar weiterhin bereit, den vereinbarten Kaufvertrag mit EWE zu erfüllen (110408). Ende 2011 wurde aber klar, daß sie nicht gewillt war, die bis Jahresende laufende Option auf den Anteilserwerb auszuüben und den dafür vereinbarten Kaufpreis von 1,4 Milliarden Euro zu zahlen (111105). Aus Sicht der EWE besaß die EnBW dagegen keine Optionsmöglichkeit, sondern war zum Kauf verpflichtet. Die EWE ließ deshalb eine Hauptversammlung der VNG einberufen, die grünes Licht für den beabsichtigten Zwangsverkauf an EnBW geben sollte. Dazu waren die übrigen VNG-Aktionäre aber nicht bereit, weshalb sie schon aus diesem Grund ihr Aktienpaket nicht loswurde (111205).

Die EWE will vor dem Schiedsgericht anscheinend damit argumentieren, daß die EnBW vertraglich zum Kauf des Aktienpakets verpflichtet gewesen sei und daß sie auch Einfluß auf die VNG-Hauptversammlung genommen habe, die der EWE eine Übertragung der vinkulierten Aktien verweigert hat. Laut EnBW-Geschäftsbericht 2012 hat die EWE schon vor einem Jahr mitgeteilt, daß sie "nicht näher bezifferte Schadenersatzansprüche wegen vermeintlicher Verletzung der Förderpflicht aus dem VNG-Kaufvertrag" geltend machen wolle. Weiter heißt es darin: "Nach Auffassung der EnBW ist der Vertragsrücktritt rechtmäßig und es besteht keine Grundlage für die geltend gemachten Ansprüche." Neu an den jetzigen Meldungen ist also nur der tatsächliche Eingang der Klage und die nähere Bezifferung des Schadenersatzanspruchs.

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