Dezember 2016 |
161203 |
ENERGIE-CHRONIK |
Das Bundeskabinett verabschiedete am 21. Dezember den Entwurf eines neuen "Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle". Er soll von den Koalitionsfraktionen im Bundestag eingebracht werden und das seit 2013 geltende Standortauswahlgesetz ablösen. In Paragraph 1 des Gesetzes ist vorgesehen, das Standortauswahlverfahren bis zum Jahr 2031 abzuschließen.
Mit dem bisher gültigen Standortauswahlgesetz (130601) wurde eine 33 Mitglieder zählende Kommission eingesetzt, die den Auftrag hatte, bis Ende 2015 die Kriterien für die Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle zu erarbeiten (140513). Diese Kommission hat nach knapp zweijähriger Arbeit ihren Abschlußbericht am 5. Juli dieses Jahres dem Bundestagspräsidenten und der Bundesumweltministerin übergeben. Gemäß § 4 des Standortauswahlgesetzes bildet dieser Bericht die Grundlage für die Evaluierung des Gesetzes durch den Bundestag und die Verabschiedung eines neuen Gesetzes, das die Ausschlußkriterien, Mindestanforderungen, Abwägungskriterien und weitere Entscheidungsgrundlagen für die Suche nach einem Endlager-Standort enthält. Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung.
Als Ergebnis der Evaluierung soll der Gesetzentwurf insbesondere dafür
sorgen, daß die Öffentlichkeit vor den Entscheidungen im Auswahlverfahren
umfassend einbezogen wird. Die bereits im geltenden Standortauswahlgesetz angelegte
Beteiligung wird konkreter ausgestaltet und angepaßt. Dazu gehören
die Einrichtung einer Fachkonferenz Teilgebiete, von Regionalkonferenzen und
einer Fachkonferenz Rat der Regionen. Zudem wird das Bundesamt für kerntechnische
Entsorgungssicherheit zur Einrichtung einer Informationsplattform verpflichtet.