Februar 2017

170213

ENERGIE-CHRONIK


Erste Ausschreibung für Offshore-Windparks

Die Bundesnetzagentur hat am 30. Januar die Bedingungen der ersten Ausschreibung für die Netzanbindung und Vergütung von Offshore-Windparks bekanntgegeben. Aufgrund des Windenergie-auf-See-Gesetzes, das der Bundestag im Juli 2016 zusammen mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedete, wird die Stromerzeugung vor der deutschen Küste ab 2017 nur noch per Ausschreibungen gefördert (160702).

Im nächsten Jahr folgt eine weitere Ausschreibung

Der Höchstwert für die Vergütung von Strom aus Windenergieanlagen auf See beträgt 12 Cent pro Kilowattstunde. Den Zuschlag erhalten Projekte mit den niedrigsten Gebotswerten. Die erste Ausschreibung umfaßt ein Volumen von 1.550 Megawatt. Sie erfolgt zum 1. April 2017 und gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden.

Die zweite Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen erfolgt am 1. April 2018. Das Ausschreibungsvolumen beträgt dann ebenfalls 1.550 Megawatt. Insgesamt umfasst das Ausschreibungsvolumen somit 3.100 Megawatt, davon sind mindestens 500 Megawatt für Offshore-Windparks in der Ostsee zuzuschlagen.

Teilnehmen können nur genehmigte oder fortgeschrittene Projekte

An beiden Ausschreibungen können jedoch nur solche Offshore-Windparks teilnehmen, die vor August 2016 genehmigt worden sind oder einen fortgeschrittenen Genehmigungsstand aufwiesen. Weitere Voraussetzungen betreffen die Lage der Offshore-Windparks innerhalb der Nord- und Ostsee. Praktisch bedeutet dies, daß das neue Ausschreibungssystem erst ab dem Jahr 2024 für alle Interessenten zugänglich sein wird. Bis dahin wird der weitere Zubau unter den bereits geplanten und genehmigten Windparks ausgeschrieben (160605, 160102).

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