April 2018

Hintergrund

ENERGIE-CHRONIK


 

 

Durch kombinierten Einsatz läßt sich die schwankende Stromproduktion von Photovoltaik und Windkraft zu einem erheblichen Teil ausgleichen und die Anzahl der Tage verringen, an denen eine "Dunkelflaute" das Gesamtaufkommen beider Energiequellen minimiert. Zu diesem Ergebnis gelangte eine Analyse des Deutschen Wetterdienstes (DWD), der die Wetterdaten der vergangenen 20 Jahre untersucht hat. Bei einer europaweiten Betrachtung wird das Ergebnis sogar zehnmal besser. Das ist freilich noch lange kein Grund, den europäischen Staaten "techologieneutrale Ausschreibungen" aufzuerlegen, wie das seit 2014 die EU macht, denn dadurch wird dieser wichtige Ausgleichseffekt auf nationaler Ebene tendenziell beseitigt.
 

Solar- und Windstrom sind keine Konkurrenten, sondern ergänzen sich

Die von der EU erzwungenen "technologieneutralen" Ausschreibungen sind deshalb neoliberaler Blödsinn

(zu 180401)

Äpfel und Birnen haben viel gemeinsam. Zum Beispiel gehören beide zu den Kernobstgewächsen. Andererseits unterscheiden sie sich bei Geschmack, Nährwert, Mineralstoffen oder Vitamingehalt. Wer Äpfel mit Birnen vergleicht, muss diese Unterschiede berücksichtigen, einschließlich der Preise. Entgegen einer verbreiteten Redensart ist ein solcher Vergleich sogar zwingend geboten, um eine vernünftige Entscheidung treffen zu können.

Solar- und Windstrom haben ebenfalls viel gemeinsam. Zum Beispiel sind beide die wichtigsten erneuerbaren Stromquellen und nur unregelmäßig verfügbar. Aber schon bei der Unregelmäßigkeit der Einspeisung unterscheiden sich beide erheblich. Hinzu kommen weitere Unterschiede bei den Stromerzeugungskosten, beim Flächenbedarf, bei der Umweltbelastung oder beim sogenannten Erntefaktor.

Die Bundesnetzagentur hat diese Unterschiede außer Acht gelassen, als sie jetzt die erste von insgesamt sechs "technologieneutralen" Ausschreibungen zur Erneuerbaren-Förderung durchführte. Das Wort "technologieneutral" bedeutet dabei, dass die Zuschläge allein danach vergeben werden, wieviel Förderbedarf ein Anbieter pro Megawatt installierter Nennleistung beansprucht, und zwar unabhängig davon, ob er einen Windpark oder eine große Solaranlage errichten möchte.

EU-Kommission nutzte beihilferechtliche Genehmigung als Druckmittel

Zur Ehrenrettung der Bundesnetzagentur muß allerdings gesagt werden, daß dieser Unsinn nicht von ihr zu verantworten ist. Die Behörde führt lediglich aus, was der Gesetzgeber in § 39i und § 88c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgeschrieben hat, das seit Anfang 2017 in Kraft ist. Die Einzelheiten regelt eine "Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen" (GemAV), die im August vorigen Jahres mit Zustimmung des Bundestags erlassen wurde.

Aber auch dem Gesetzgeber war und ist die Sache eher peinlich. Der Vorgang zeigt nämlich anschaulich, wie inzwischen vieles von dem, was wie nationale Gesetzgebung aussieht, in Wirklichkeit auf Vorgaben aus Brüssel beruht. Von sich aus wäre die verflossene Große Koalition jedenfalls nicht auf die Idee gekommen, die "technologieneutralen" Ausschreibungen in das neue EEG aufzunehmen. Vielmehr übte sie damit vorauseilenden Gehorsam gegenüber der EU-Kommission, die das neue EEG beihilferechtlich zu genehmigen hat.

Seit Mai 2016 kann die Kommission ihren Genehmigungsvorbehalt sogar auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg stützen (160508). Und da es im Vorfeld des neuen EEG 2017 sowieso etliche beihilferechtliche Reibungspunkte gab, wollte sich die Berliner Regierung wenigstens in diesem Punkt nicht allzusehr mit Brüssel anlegen.

Pferdefuß wurde unauffällig in einer 2014 erlassenen Richtlinie plaziert

Schon seit Juni 2014 gibt es nämlich die "Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014 - 2020". Sie schreiben vor, dass Beihilfen bei Ausschreibungen – also dem neuen Pflichtverfahren für alle größeren Windkraft- und Solaranlagen – ab dem 1. Januar 2017 nur "anhand eindeutiger, transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien" gewährt werden.

Das klingt erst mal vernünftig oder zumindest harmlos. Dann folgen allerdings etliche weitere Ausführungen. Vor allem liest man da den schlitzohrigen Satz: "Die Ausschreibung kann auf bestimmte Technologien beschränkt werden, wenn eine allen Erzeugern offenstehende Ausschreibung zu einem suboptimalen Ergebnis führen würde."

So wird in diesen Leitlinien durch die Hintertür – "von hinten durch die Brust ins Auge geschossen", wie der Volksmund sagt – die separate Ausschreibung von Wind- und Solaranlagen zu einem genehmigungspflichtigen Ausnahmefall erklärt und stattdessen die gemeinsame Ausschreibung für verschiedene Arten erneuerbarer Stromquellen zur Regel erhoben, von der nur unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden darf.

Gnädigerweise gab Brüssel sich vorerst mit Pilotprojekten zufrieden

Die jeweils vier Ausschreibungen für Windkraft und Photovoltaik, welche die Bundesnetzagentur bisher durchführte, hätten nach diesen Leitlinien also gar nicht stattfinden dürfen, weil sie nicht technologieneutral waren. Zumindest hätte die Behörde jedes Mal umständlich – und aus Brüsseler Sicht vermutlich wenig überzeugend – begründen müssen, weshalb andernfalls ein "suboptimales Ergebnis" drohen würde.

Trotzdem ist nicht zu erwarten, dass die EU-Kommission die mit den bisherigen Ausschreibungen verbundenen Förderungen als verbotene Beihilfe einstufen wird. Sie hat sich nämlich bei den Verhandlungen mit der Bundesregierung gnädigerweise bereitgefunden, die technologiespezifischen Ausschreibungen zu tolerieren, sofern parallel dazu diverse Pilotprojekte durchgeführt werden, die dem von Brüssel errichteten Geßlerhut der "Technologieneutralität" die gebührende Reverenz erweisen. So gelangten die erwähnten Paragraphen 39i und 88c ins Erneuerbare-Energien-Gesetz. Als weiteres Trostpflaster für Brüssel fügte die Regierung auch noch den § 39j hinzu, der die Bundesnetzagentur zur Durchführung von "Innovationsausschreibungen für erneuerbare Energien" verpflichtet. Dabei handelt es sich um eine Sonderform der gemeinsamen Ausschreibungen. Über den genauen Zweck und Sinn dieser zusätzlichen Pflichtübung sind sich Lobbyisten und Ministerialbürokraten noch nicht einig. Vermutlich ist das auch der Grund, weshalb die Ausführungsverordnung, die nach § 88d spätestens bis 1. Mai 2018 erlassen sein müßte, bisher nicht in Sicht ist.

Die Einfügung dieser Paragraphen in den EEG-Gesetzentwurf erfolgte auf den letzten Drücker und sozusagen klammheimlich: Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags verpackte sie mit vielen anderen Änderungen in einer Beschlussempfehlung, die mit 380 Seiten noch umfangreicher war als der ursprünglichen Entwurf. Vor allem wurde diese Beschlussempfehlung erst wenige Stunden vor der Sitzung vorgelegt, in der die schwarz-rote Parlamentsmehrheit alles abnickte. Unter diesen Umständen war den Abgeordneten eine nochmalige Lektüre und Überprüfung gar nicht möglich, zumal sich sowieso nur ein paar Spezialisten in der EEG-Materie wirklich auskennen. Zu Recht sprach die Linken-Abgeordnete Eva Bulling-Schröter von einem "Superschnellverfahren" und fühlte sich an die Bankenrettung erinnert, die in ähnlich hohem Tempo durchgepeitscht worden sei (160702). Kein Wunder, dass unter diesen Umständen auch in den Medien nirgendwo etwas über die neu eingefügten Paragraphen zu lesen oder zu hören war.

Photovoltaik ließ für Windkraft keinen Krümel übrig – noch vor kurzem wäre das Ergebnis umgekehrt gewesen

Seit 14. April liegt nun das Ergebnis der ersten gemeinsamen Ausschreibung für Windkraft- und Solaranlagen vor, die im Rahmen der von Brüssel erzwungenen Pilotprojekte durchgeführt wurde: Insgesamt waren 54 Gebote eingegangen, davon 18 für Windkraft- und 36 für Solaranlagen. Erteilt wurden 32 Zuschläge für Gebote in einem Umfang von 210 Megawatt. Allerdings waren nur Solaranlagen erfolgreich. Auf die Projektierer von Windkraftanlagen entfiel kein einziger Zuschlag, weil ihr Förderbedarf pro Megawatt Nennleistung einfach höher war als bei der Photovoltaik.

Es ist noch gar nicht so lange her, da hätte man darauf wetten können, dass das Ergebnis genau umgekehrt ausfallen würde: Seit jeher war eine Kilowattstunde Windstrom wesentlich billiger zu erzeugen als eine Kilowattstunde Solarstrom, der ursprünglich eine exorbitant teure Angelegenheit war. Noch zu Beginn des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde deshalb der Förderbedarf für eine photovoltaisch erzeugte Kilowattstunde mit 50,62 Cent pro Kilowattstunde veranschlagt, während es für die Kilowattstunde Windstrom lediglich 9,10 Cent waren.

In den 17 Jahren, die seither vergangen sind, fielen aber die Erzeugungskosten und damit der Zuschussbedarf von Solarstrom viel schneller als die von Windstrom. Als man schließlich auch noch die Förderung aller kommerziell betriebenen Großprojekte von der fixen Einspeisungsvergütung – die der tatsächlichen Marktentwicklung nur mit Verzögerungen folgte – auf Ausschreibungen umstellte, wurde die photovoltaisch erzeugte Kilowattstunde sogar günstiger.

Schon bei den sechs Solar-Pilotprojekten, die ab 2015 zur Erprobung des Ausschreibungsverfahrens durchgeführt wurden (150101), sank der durchschnittliche Förderbetrag von 9,17 Cent kontinuierlich auf 6,90 Cent. Bei den vier regulären Ausschreibungen für Solar- und Windprojekte, die seitdem durchgeführt wurden, verbilligte sich Solarstrom weiter auf nur noch 4,33 Cent Förderbedarf. Parallel dazu wurde bis zur dritten Ausschreibung zunächst auch Windstrom noch billiger und unterbot mit 3,80 Cent den Solarstrom. Das war aber nur auf die Vergünstigungen für "Bürgerenergiegesellschaften" zurückzuführen, die von großen Windkraft-Projektierern, für die sie gar nicht gedacht waren, exzessiv mißbraucht werden konnten. Nachdem man diese verunglückte Konstruktion suspendiert hatte, sank bei der vierten Ausschreibung der Förderbedarf für Windstrom nicht weiter, sondern stieg auf 4,73 Cent. Damit hatte – bei nunmehr echten Preisen – der Solarstrom plötzlich die Nase vorn und war um 0,4 Cent günstiger (180201).

Insofern überraschte es nicht, daß nunmehr auch bei der ersten "technologieneutralen" Ausschreibung die Solarprojekte den ganzen Kuchen von 200 Megawatt abräumten und keinen Krümel für die Windkraftprojekte übrig ließen. Aber auch wenn der eine oder andere Windkraft-Bieter zum Zuge gekommen wäre, würde das nichts daran ändern, dass derartige gemeinsame Ausschreibungen ein ausgemachter Blödsinn sind.

Neoliberale Wirtschaftsideologen propagieren schon seit Jahren die "technologieneutrale" Förderung

Trotzdem wird dieser Blödsinn schon seit Jahren von Leuten propagiert, denen man eigentlich hinreichenden Sachverstand zutrauen sollte. In der Regel sind das allerdings keine Techniker, sondern Betriebs- und Volkswirte mit starker Affinität zur neoliberalen Wirtschaftsideologie, die alles dem Markt, dem Wettbewerb und dem Profitprinzip unterwerfen möchte. Außerdem gibt es in solchen Kreisen eine bemerkenswerte Neigung, alle möglichen Probleme im Lichte der neoliberalen Dogmatik noch komplizierter zu gestalten, als sie schon sind. Ein Paradebeispiel ist der Handel mit Emissionszertifikaten, der 2005 von der EU als "marktwirtschaftliche" Alternative zu einer CO2-Steuer eingeführt wurde und weltweit als Vorbild dienen sollte. Tatsächlich hat er einen enormen Aufwand inklusive allerlei krimineller Machenschaften zur Folge gehabt, in der Praxis aber so gut wie gar nicht funktioniert. Zumindest war das bis vor kurzem so (siehe Hintergrund, November 2017).

Neoliberale Scheuklappen beschränken auch regelmäßig den Durchblick der Monopolkommission, die am 5. September 2013 in ihrem vierten Sondergutachten nach § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes unter anderem vorschlug, die Förderung der erneuerbaren Energien auf ein "wettbewerbliches und technologieneutrales Quotenmodell nach schwedischem Vorbild" umzustellen (130905). Noch deutlicher empfahl sie am 6. Oktober 2015 in ihrem 71. Sondergutachen, "die EEG-Förderung sukzessive auslaufen zu lassen" oder sie zumindest auf eine "technologieneutrale" Förderung umzustellen, die keine Rücksicht auf die erheblichen Differenzen bei den Stromgestehungskosten nimmt, wie sie etwa zwischen Wind und Photovoltaik bestehen (151014).

Erneuerbare müssen sinnvoll kombiniert und insgesamt gefördert werden

Man braucht sich nur vorzustellen, wie die Entwicklung verlaufen wäre, wenn man solche Ratschläge schon zu Beginn des Erneuerbare-Energien-Gesetzes befolgt hätte: Dann wären durchweg nur Windkraft- statt Solaranlagen gefördert worden, denn die Photovoltaik kam mit der damaligen Einspeisungsvergütung von 50,62 Cent/kWh fast sechsmal so teuer. Rein theoretisch hätten mit der Förderung der Windkraft (9,10 Cent/kWh) noch Wasserkraft, Deponiegas, Grubengas und Klärgas (7,67 Cent/kWh), die Biomasse (8,07 bis 10,23 Cent/kWh) und Geothermie (8,95 Cent/kWh) konkurrieren können. Das wäre aber schon deshalb eine Milchmädchenrechnung gewesen, weil bei Wasserkraft, Deponiegas, Grubengas und Klärgas die verfügbaren Ressourcen jeweils sehr begrenzt bzw. bereits ausgeschöpft sind. Die Möglichkeiten einer geothermischen Stromerzeugung in Deutschland hat man zeitweilig ebenso überschätzt wie man die dafür notwendigen Kosten unterschätzte (inzwischen ist hier die Vergütung nicht etwa gesunken, sondern mit 25,20 Cent/kWh fast dreimal so hoch). Stark überschätzt wurde auch der mögliche Beitrag der Biomasse, die einst der Journalist Franz Alt in einem Bestseller mit dem Titel Schilfgras statt Atom zur Patentlösung verklärte. In Wirklichkeit können Biomasse-Anlagen die fluktuierende Stromerzeugung von Wind- und Solaranlagen zwar sinnvoll ergänzen, aber grundsätzlich nur einen beschränkten Anteil der erneuerbaren Strompalette abdecken. Schon jetzt ist der Anbau von Energiepflanzen zu einem solchen ökologischen Problem geworden, dass man auf die Bremse treten mußte anstatt ihn weiter voranzutreiben (090613, 120711, 161212).

Auch die Windkraft ist nicht unbegrenzt ausbaufähig. In vielen Gegenden ist für Anwohner wie für Umweltschützer bereits die Schmerzgrenze erreicht (siehe Hintergrund , August 2015). Leistungsfähige Solarparks erzeugen zwar keinen Lärm, Schattenwurf oder störende Reflexe, benötigen aber große Flächen und sind ebenfalls keine Augenweide. Prinzipiell haben alle erneuerbaren Stromquellen sowohl Vor- als auch Nachteile. Sie sind nicht per se umweltfreundlich, wie beispielsweise die Verbauuung von Flüssen durch Wasserkraftwerke oder die "Vermaisung" der Landschaft zur Herstellung von Biomasse zeigen. Vielmehr muss zwischen dem Vorteil der CO2-freien Stromerzeugung und den Nachteilen abgewogen werden. Zugleich geht es um eine sinnvolle Kombination der jeweils unterschiedlichen Technologien. Zum Beispiel können Wind- und Solaranlagen ihre schwankende Erzeugung sowohl im im Tagesverlauf (Mittagsspitze) als auch geografisch (mehr Wind im Norden, mehr Sonne im Süden) wechselseitig teilweise ausgleichen. Auch Biomasse, Wasserkraft, Deponiegas, Grubengas und Klärgas haben ihren festen Platz in der Erneuerbaren-Palette mit jeweils spezifischen Vorzügen und Beschränkungen. Vielleicht könnte sich eines Tages sogar die geothermische Stromerzeugung in Deutschland noch als sinnvoll erweisen. Jedenfalls wäre es unsinnig und voreilig, bei den erneuerbaren Stromquellen nur die Erzeugungskosten zu sehen. Damit würden ausgerechnet jene Technologien von der Förderung ausgeschlossen, die sie am dringendsten benötigen, um billiger zu werden.

Genau das macht aber die EU-Kommission, wenn sie die Mitgliedsstaaten zu "technologieneutralen" Ausschreibungen nötigt, bei denen jene Stromerzeugungstechniken den Zuschlag erhalten, welche die Förderung am wenigsten nötig hätten. Sie ignoriert, dass nicht einzelne Technologien, sondern der Erneuerbaren-Mix insgesamt gefördert werden muss. Sie bricht alles auf den Kostenfaktor herunter, als ob es prinzipiell egal sei, was da unter dem Etikett "Erneuerbare" an Stromerzeugung gefördert wird. Sie tut so, als ob es nur auf die Preisgünstigkeit des erneuerbar erzeugten Stroms ankomme.

Unfug mit "Ökostrom"-Zertifikaten zeugt von derselben technischen Ignoranz

Mit derselben souveränen Mißachtung technischer Voraussetzungen hat die EU-Kommission im Jahr 2009 die Richtlinie zur "Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen" erlassen, die dem Unfug mit den "Ökostrom"-Zertifikaten ihren amtlichen Segen verlieh und ihn erst so richtig in Schwung brachte (siehe Hintergrund, Dezember 2013). Sie eröffnete damit vor allem den Betreibern von Wasserkraftwerken in Österreich oder Norwegen eine Nebenerwerbsquelle, indem diese sich nun den "Ökostrom", den ihre Anlagen erzeugen, durch Zertifikate bescheinigen lassen können. Wer solche Zertifikate erwirbt, darf dann anstelle des Produzenten behaupten, Ökostrom zu liefern, auch wenn er seine Kunden in Wirklichkeit mit dem ganz normalen Strom-Mix oder einem besonders hohen Anteil von Atom- oder Kohlestrom bedient. Ansonsten ändert sich gar nichts.

Vor diesem Hintergrund ist "Ökostrom" in Deutschland inflationär billig geworden. Zahllose Stromvertriebe stocken den realen Erneuerbaren-Anteil, den Strom infolge der EEG-Förderung ohnehin hat, durch den Kauf solcher Zertifkate auf, um angeblich "hundert Prozent Ökostrom" anbieten zu können. Der Preis liegt dabei allenfalls minimal über dem von normalem Strom. Um etwas anderes handelt es sich auch nicht. Das EU-amtlich abgesegnete Zertifikat dient lediglich der Augenwischerei.

Hier tat und tut die Kommission tatsächlich so, als ob es grüne Elektronen gäbe, die sich innerhalb des europäischen Stromnetzes gezielt von Wasserkraftwerken oder anderen erneuerbaren Stromquellen zu irgendwelchen Verbrauchern an weit entfernten Orten schicken lassen würden. Selbst dann, wenn es dazwischen nicht einmal eine Leitung gibt. Diese grünen Elektronen sind nicht in der Physik angesiedelt. Sie setzen vielmehr die Unkenntnis physikalischer und stromwirtschaftlicher Sachverhalte voraus. Sie sind gewissermaßen esoterische Wesen. Sie nutzen das schlechte Umweltgewissen eines Publikums, das von der "Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks" läuten gehört hat, aber nicht weiß, wo die Glocken hängen. Man kann sie insofern als zeitgemäße Neuauflage jenes Ablasshandels betrachten, mit dem einst die katholische Kirche den Gläubigen einen verkürzten Aufenthalt im Fegefeuer versprach, wenn sie das entsprechende Zertifikat erwarben.

Auf diese Weise konnte im ausgehenden Mittelalter zumindest die Peterskirche in Rom finanziert werden. Aber was trieb die EU-Kommission in Brüssel dazu, dem Quatsch mit den Ökostrom-Zertifikaten ihren amtlichen Segen zu verleihen? Und was hat das mit der Einführung technologieneutraler Ausschreibungen für Windkraft- und Solaranlagen zu tun?

EU-Kommission will europaweit über Ausbau der Erneuerbaren bestimmen können

Mit der Richtlinie zum Handel mit Ökostrom-Zertifikaten, die sie vor neun Jahren erließ, wollte die Kommission wohl hauptsächlich ihren Anspruch unterstreichen, das Geschäft mit den Erneuerbaren europaweit zu dirigieren. Energiepolitisch handelte es sich dabei eher um eine Spielwiese. Aber das schadete nichts, denn so ließ sich die Richtlinie leichter durchsetzen. Dass die Mengen an Ökostrom nur virtuell zunahmen, ergab zumindest einen propagandistischen Effekt. Außerdem kostete die Augenwischerei praktisch nichts und bescherte Kraftwerksbetreibern, Zertifizierern und Stromvertrieben ein Zusatzgeschäft.

Bei der Einführung technologieneutraler Ausschreibungen, die sie fünf Jahre später ganz unauffällig in den "Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen" verankerte, tat und tut die Kommission ebenfalls so, als ob sich die Eigenschaft "Ökostrom" von den technischen Voraussetzungen ablösen ließe. Ein Sammelbegriff, der nur als solcher seine Berechtigung hat, wird als Qualitätsbegriff behandelt, der nicht weiter hinterfragt zu werden braucht. Die "Erneuerbaren" verselbständigen sich so von ihren jeweils ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Genauso ergeht es dem politischen Ziel, ihren Anteil binnen soundsoviel Jahren auf soundsoviel Prozent zu erhöhen. An dieser Stelle kreuzt sich dann der technische Unverstand mit dem neoliberalen Credo der meisten EU-Bürokraten: Es kommt scheinbar nur noch darauf an, alles den alleinseligmachenden Marktkräften zu überlassen. Der tatsächlich vorhandene Wettbewerb auf nationaler Ebene und die ihn regulierende Förder-Gesetzgebung werden in Brüssel sowieso als unzureichend bis störend empfunden. Vom dortigen Feldherrnhügel aus hat man größeres im Blick: Die EU-Bürokraten wollen den Ausbau der Erneuerbaren möglichst der nationalen Gesetzgebung entziehen und zentral dirigieren. Und wenn es mit technologieneutralen Ausschreibungen im nationalen Rahmen nicht klappen sollte, kratzt sie das auch nicht sonderlich. Sie werden das dann als Argument dafür verwenden, daß europaweit nach Standorten gesucht werden müsse, an denen Solar- und Windkraftprojekte etwa denselben Förderbedarf haben.

Schon vor sieben Jahren unternahm der damalige Energiekommissar Günther Oettinger einen Vorstoß in dieser Richtung (110102), der aber zurückgewiesen werden konnte, zumal Oettingers energiewirtschaftliche Kompetenz generell sehr zweifelhaft war (101104). Die "technologieneutrale Ausschreibung" wurde während seiner Amtszeit dekretiert und liegt auf derselben Linie. Sie dient als Instrument, um auch den Ausbau der Erneuerbaren so weit wie nur möglich im Sinne der Brüsseler Kommission "harmonisieren" zu können. Es wäre Sache der nationalen Regierungen gewesen, eine solche Zumutung erst gar nicht in eine EU-Richtinie gelangen zu lassen.