Dezember 2019

191212

ENERGIE-CHRONIK


Schwacher Lichtblick bei der 13. Windkraft-Auktion

Bei den Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land, die seit bald zwei Jahren von mangelnder Nachfrage geprägt werden, gab es zum ersten Mal einen Lichtblick: Bei der 13. Auktion, die zum 1. Dezember stattfand, wurde die ausgeschriebene Leistung leicht überzeichnet. Das war zuletzt im August 2018 der Fall (180810). Seitdem haben bei allen folgenden sechs Ausschreibungen die Gebote für WKA-Projekte nicht ausgereicht, um die zur Vergabe anstehenden Megawatt-Mengen auszuschöpfen. Ab der zehnten Ausschreibung wurde die Diskrepanz sogar so groß, dass überhaupt kein Wettbewerb mehr unter den wenigen Bietern stattfand und alle den Zuschlag bekamen, wobei sämtliche Gebote das Limit von 6,20 Cent pro Kilowattstunde voll ausschöpfen konnten (siehe Hintergrund, November 2019).

Der Lichtblick ist allerdings ziemlich schwach, da auch das ausgeschriebene Volumen mit 500 MW recht bescheiden war. Ein derart geringes Angebot gab es bisher nur bei der elften Ausschreibung im September dieses Jahres (190913). Bei allen anderen zwölf Ausschreibungen war das Angebot größer. Bei den ersten drei Ausschreibungen, die noch um das zwei- bis dreifache überzeichnet wurden, hatte es sogar den doppelten Umfang (170504, 170801, 171112).

Durchschnittlicher Zuschlagswert wieder leicht unter dem zulässigen Höchstwert

Wie die Bundesnetzagentur am 20. Dezember mitteilte, erhielten 56 Gebote mit einem Volumen von 509.040 Kilowatt den Zuschlag. Die relative Verbesserung der Nachfrage hatte zur Folge, dass der durchschnittlichen Zuschlagswert, der bei den drei vorangegangenen Auktionen genau dem zulässigen Höchstwert von 6,20 Cent pro Kilowattstunde entsprach, auf 6,11 Cent/kWh zurückging. Die verlangte Förderung lag dabei zwischen 5,74 Cent/kWh und 6,18 Cent/kWh.

Regional betrachtet verteilten sich die Zuschläge volumenmäßig mehrheitlich auf Gebote in Brandenburg (174.260 kW auf 17 Zuschläge), Niedersachsen (73.250 kW auf 3 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (72.630 kW auf 11 Zuschläge) und Schleswig-Holstein (48.600 kW auf 6 Zuschläge). Acht Zuschläge entfielen auf die Rechtsform von Bürgerenergiegesellschaften, darunter zwei für einen Standort in Bayern. Zwei Gebote wurden wegen vermeidbarer Formfehler ausgeschlossen. Die nächste Ausschreibung für Windkraft an Land findet zum 1. Februar 2020 statt.

 

Links (intern)