September 2022

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ENERGIE-CHRONIK


RWE erhält Offshore-Zuschlag für Null-Cent-Gebot

Bei der zweiten Ausschreibung für Offshore-Windparks, die nach § 17 des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) zum 1. September 2022 stattfand, hat die RWE Renewables Offshore HoldCo Four GmbH den Zuschlag erhalten. Wie die Bundesnetzagentur am 7. September mitteilte, betrug der von RWE gebotene Zuschlagswert für die die in der deutschen Nordsee gelegene Fläche mit der Bezeichnung N-7.2 mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 980 MW null Cent pro Kilowattstunde. Das heißt, dass überhaupt keine Förderung verlangt wurde und RWE davon ausgeht, den erzeugten Windstrom auch so gewinnbringend vermarkten zu können.

Vattenfall hat bis Ende Oktober ein Eintrittsrecht

Der Offshore-Windpark soll im Jahr 2027 in Betrieb gehen. Allerdings besteht für die Fläche N-7.2 ein Eintrittsrecht des Projektentwicklers, der dort ursprünglich einmal einen Offshore-Windpark geplant hat. Inhaberin dieses Eintrittsrechts ist die Firma Vattenfall Atlantis 1 und Global Tech 2 Offshore Wind GmbH. Sie kann es bis zum 31. Oktober 2022 ausüben, müsste das Projekt dann aber ebenfalls ohne Förderung verwirklichen.

Zweite Ausschreibung nach dem "zentralen Modell"

Es handelte sich um die zweite Ausschreibung nach dem sogenannten zentralen Modell. Auch dabei bekommt den Zuschlag jener Bieter, der den geringsten Förderbedarf anmeldet. Die zu vergebende Fläche wurde aber bereits vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) im Auftrag der Bundesnetzagentur umfassend voruntersucht und ihre Eignung für die Errichtung eines Offshore-Windpark der ausgeschriebenen Leistung festgestellt. Die Kosten der Voruntersuchungen werden auf den bezuschlagten Bieter umgelegt. Mit dem Zuschlag verbunden ist der Anspruch auf einen ­ vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten ­ Netzanschluss und die Möglichkeit, den Offshore-Windpark über 25 Jahre zu betreiben. Hinzu erhält der Bieter das Recht, beim BSH die Planfeststellung für die Bebauung der Fläche mit einem Offshore-Windpark zu beantragen.

Bei der ersten Ausschreibung gab es drei Null-Zuschläge, von denen zwei an Eintrittsberechtigte übertragen werden mussten

Die erste Ausschreibung nach dem neuen Verfahren, die zum 1. September 2021 stattfand, umfasste 658 MW in der Nordsee und 300 MW in der Ostsee. Die von den drei erfolgreichen Bietern angemeldete Förderung betrug durchweg null Cent pro Kilowattstunde und lag damit weit unter dem festgelegten Höchstpreis von 7,3 Cent/kWh. Da für zwei der drei Flächen gleich mehrere Bieter ein Null-Cent-Angebot abgegeben hatten, musste erstmals das Los entscheiden. Der Zuschlag für die Flächen N-3.7 (225 MW) und O-1.3 (300 MW) ging an RWE Renewables Offshore Development Two GmbH. Den Zuschlag für die zweite Fläche in der Nordsee N-3.8 (433 MW) erhielt EDF Offshore. Für die Flächen N-3.8 und O-1.3 bestanden allerdings Eintrittsrechte der Nordsee Two GmbH bzw. der Windanker GmbH, die diese beiden Unternehmen auch ausübten, wodurch RWE nur bei der Fläche N-3.7 zum Zuge kam und EDF leer ausging. Die Inbetriebnahme der Windparks ist für das Jahr 2026 geplant.

Das alte Offshore-Verfahren wurde vor sieben Jahren abrupt eingestellt

Anfangs wurden für Offshore-Windparks geeignete Flächen vor der deutschen Küste von privaten Firmen mit behördlicher Genehmigung untersucht und bis zur Baureife bzw. zum Verkauf des Projekts an einen Interessenten entwickelt. Den ersten dieser Anträge genehmigte das BSH 2001 für einen Windpark vor der Insel Borkum (011119). Indessen gab es häufig Verzögerungen bei der Netzanbindung. Auch wegen anderen Problemen mit der privaten Entwicklung wurde das bisherige Verfahren 2015 abrupt eingestellt (150501), um die Erschließung geeigneter Flächen künftig dem Staat zu übertragen und diese nur noch per Ausschreibungen zu vergeben, wobei zugleich die Netzanbindung der fertiggestellten Windparks sichergestellt wird. Es dauerte jedoch zwei Jahre, bevor 2017 (170401) und 2018 (180413) die beiden ersten Ausschreibungen stattfanden. Diese betrafen aber nur Projekte, die bis zum 1. August 2016 bereits genehmigt oder erörtert wurden (170107). Auch bei den regulären Ausschreibungen, die nach § 17 WindSeeG ab 2021 jährlich zum 1. September stattfinden, müssen vorerst noch ältere Rechte von früheren Projektentwicklern durch die Gewährung von Eintrittsrechten berücksichtigt werden.

 

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