Januar 2023

230107

ENERGIE-CHRONIK


 


Nachdem vor acht Jahren keine weiteren Genehmigungen für Offshore-Windparks mehr erteilt wurden (150501) und es mit der Umstellung auf Ausschreibungen nur schleppend voranging (170213), kam der Zubau vor der deutschen Küste ab 2020 praktisch zum Erliegen (200712). Das soll sich jetzt durch die neu ausgeschriebenen Flächen (orange) ändern. (Karte vergrößern)

Neuer Flächenentwicklungsplan soll Vervierfachung der Offshore-Stromerzeugung bis 2030 ermöglichen

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlichte am 20. Januar den neuen Flächenentwicklungsplan zum Ausbau der Offshore-Windenergie auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, den das novellierte Wind-auf-See-Gesetz vorsieht, das zum Jahresbeginn in Kraft trat (220409). Der Flächenentwicklungsplan ist die Grundlage des Offshore-Ausbaus in Nord- und Ostsee. Er legt dazu die konkreten Flächen für die Windenergie , die Ausschreibungsjahre, die Inbetriebnahme und den Netzanschluss fest.

Um das gesetzlich fixierte Ausbauziel zu erreichen, muss die derzeit bestehende Leistung von 8 Gigawatt (GW) bis zum Jahr 2030 fast vervierfacht werden. Als weitere Ausbauziele nennt das Gesetz mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und mindestens 70 Gigawatt bis 2045. Der jetzt veröffentlichte Flächenentwicklungsplan wird es nach Darstellung des Bundeswirtschaftsministeriums bereits ermöglichen, das Ausbauziel von 40 GW im Jahr 2035 um 10 GW zu übertreffen. Außerdem lege er die Grundlage für ein europäisches Offshore-Stromnetz, in dem die einzelnen Windparks miteinander verbunden werden können


Zusätzlich zu den Anlagen in Betrieb (8,1 GW) oder in Bau (0,2 GW) sowie den geplanten mit einer Investitionsentscheidung (1,6 GW) oder mit Zuschlagserteilung (3,8 GW) sollen Flächen mit einer installierten Leistung von 16,8 GW in Betrieb genommen werden. Weitere 6 GW sollen in den Jahre 2031 und 2032 folgen. "Auf Basis dieser Planungen könnte das Ausbauziel von 30 GW bis 2030 erreicht werden", schreibt die Deutsche Windguard zu dieser Grafik. Um die Ausbauziele für 2035 und 2045 zu erreichen, seien aber noch weitere Festlegungen erforderlich. Vor allem gilt das für die Lücke von 33,4 GW zur Erreichung von 70 GW installierter Leistung bis 2045.


In der Ostsee kommt ein Testfeld hinzu und in der Nordsee wird die elektrolytische Erzeugung von Wasserstoff erprobt

Um den Ausbau zu beschleunigen, wird auf den vorhandenen Flächen die Leistung verdichtet. Mit den neu ausgeschriebenen Flächen lässt sich so insgesamt eine Leistung von 36,5 GW installieren. Der Plan legt auch fest, welche Flächen nach den jeweiligen Ausschreibungsverfahren (mit und ohne Voruntersuchung der Flächen) ausgeschrieben werden. Zusätzlich ist in der Ostsee ein Testfeld zur Förderung der Forschung und Entwicklung im Küstenmeer vorgesehen. In der Nordsee wird eine vergrößerte Fläche reserviert, um die Gewinnung von Wasserstoff mit Strom aus Offshore-Windparks in industriellem Maßstab auf hoher See zu erproben. Diese Fläche ermöglicht eine Elektrolysekapazität von bis zu 1 GW und kann mit einer Wasserstoff-Pipeline angebunden werden.

In den letzten drei Jahren betrug der Zubau gerade mal 0,6 GW

Wie die Deutsche Windguard am 16. Januar mitteilte, gab es am 31. Dezember 2022 vor der deutschen Küste 1.539 Offshore-Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 8,1 GW. Das waren gerade mal 71 Anlagen und 0,6 GW mehr als drei Jahre zuvor. Um das gesetzliche Ausbauziel bis 2030 zu erreichen, müsste sich demnach das Tempo des jährlichen Zubaues um etwa das Vierzehnfache beschleunigen. Da der Zubau ab 2019 praktisch zum Erliegen gekommen war (200712), hört sich dieses Ziel aber verwegener an als es ist.

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